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AG München verhängt Geldstrafe für vermittelte In-vitro-Behandlungen im Ausland

Klageindustrie

In Deutschland dürfen bei künstlichen Befruchtungen höchstens drei Embryonen entstehen, im Ausland sind es zum Teil deutlich mehr. Der ehemalige Leiter des Kinderwunsch-Informationszentrums Deutschland (KID) aus München hat Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch eine künstliche Befruchtung im Ausland vermittelt - ohne die in Deutschland geltenden Grenzen. Dafür wurde er am 04.11.2015 vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro verurteilt - wegen Beihilfe zur missbräuchlichen Anwendung von Fortpflanzungstechniken.

Deutsch-österreichische Zusammenarbeit

Ein österreichischer Reproduktionsmediziner hatte das KID in Ottobrunn bei München gegründet. Der Angeklagte bekam von ihm für jede vermittelte Patientin 1,4% des ärztlichen Honorars, von 2007 bis 2010 insgesamt gut 380.000 Euro plus Spesen. Dem 63 Jahre alten Kaufmann hatte die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, bei der Vermittlung deutscher Frauen mit Kinderwunsch mitgewirkt zu haben. Demnach warb er Ärzte an, die die Frauen zur In-vitro-Behandlung ins Ausland überwiesen und während der Schwangerschaft betreuten. Der ehemalige KID-Leiter organisierte in dem Zentrum auch Informationsabende für Ärzte und Patientinnen, bei denen Referenten die Fortpflanzungsmethoden erläuterten.

Deutsches Embryonenschutzgesetz erlaubt nur drei Befruchtungen

Bei der In-vitro-Fertilisation wurden die Frauen mit 10 bis 18 befruchteten Eizellen pro Zyklus behandelt, um eine höhere Schwangerschaftswahrscheinlichkeit zu erzielen. Nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz dürfen höchstens drei Eizellen befruchtet werden, um eine "Selektion“ zu verhindern, bei der überzählige Embryonen verworfen werden.

Kurzer Prozess nach Absprache mit den Prozessbeteiligten

Der zunächst befürchtete langwierige Prozess konnte nach einer Absprache der Prozessbeteiligten binnen weniger Stunden beendet werden. Richter Gerhard Simon berücksichtigte beim Strafmaß, dass damit die Vernehmung von 19 Ärzten und einer Vielzahl von Frauen nicht mehr erforderlich war: "Für ein Amtsgericht ist ein solches Verfahren kaum zu bewältigen.“ Die deutschen Ärzte, die dem Reproduktionsmediziner zuarbeiteten, kamen nicht vor Gericht. Ihre Verfahren wurden gegen Zahlung von Geldbußen von bis zu 7.000 Euro eingestellt. Auch die Patientinnen wurden nicht verfolgt. Die Justiz messe hier "mit zweierlei Maß“, kritisierte der Verteidiger des Kaufmanns, Sewarion Kirkitadse.