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Koalitionsspitzen verständigen sich auf Streichung des Majestätsbeleidigungsparagrafen

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Die Spitzen der großen Koalition haben sich am 06.10.2016 auf die Abschaffung des Majestätsbeleidigungs-Paragrafen im Strafgesetzbuch (§ 103 StGB) verständigt. Die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen soll spätestens im Januar 2017 vom Kabinett beschlossen werden.

"Böhmermann-Fall" als Auslöser der Debatte

Ein entsprechender Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) befindet sich seit Ende April 2016 in der Ressortabstimmung. § 103 StGB war in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan auf Basis dieser Gesetzesregelung ein Strafverfahren gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen dessen "Schmähgedichts" angestrengt hatte. Die Staatsanwaltschaft ermittelte unter anderem wegen Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts gegen Böhmermann. Die Ermittlungen waren am 04.10.2016 eingestellt worden. Der Paragraf stellt die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe.