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Heiko Maas

Mehr Artikel zu diesem Tag

Ansatz "Löschen statt Sperren" funktioniert
eco-Beschwerdestelle stellt Jahresbericht vor

Ansatz "Löschen statt Sperren" funktioniert

Die Beschwerdestelle des Internet-Verbands eco blickt auf ein erfolgreiches Jahr zurück. Trotz eines erheblichen Beschwerdeaufkommens habe das Prinzip "Löschen statt Sperren" funktioniert, sagte Rechtsanwältin und Leiterin der Beschwerdestelle Alexandra Koch-Skiba am 12.03.2019 bei der Vorstellung des Jahresberichts 2018. Insgesamt wurden dem eco 8.671 Fälle gemeldet, Hinweise zu Spam-Mails und Inhalten aus dem Usenet nicht mit eingerechnet. Davon hätten sich nach der juristischen Prüfung 3.096 Fälle als tatsächlich berechtigt herausgestellt - im Vergleich zum Vorjahr ein Minus von 23,8%. Mit 72% dominierten dabei Beschwerden zu Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen.

Union und SPD wollen neue Klagerechte für Verbraucher

Union und SPD wollen neue Klagerechte für Verbraucher

Union und SPD wollen im Fall einer neuen gemeinsamen Bundesregierung neue Klagewege für Fälle mit vielen betroffenen Verbrauchern wie beim Diesel-Skandal eröffnen. Für eine bessere Rechtsdurchsetzung solle eine Musterfeststellungsklage eingeführt werden, heißt es in einem Entwurfspapier der zuständigen Sondierungsgruppe, das der Deutschen Presse-Agentur am 10.01.2018 vorliegt.

Zensurvorwürfe nach gelöschten Tweets des Satiremagazins "Titanic"

Zensurvorwürfe nach gelöschten Tweets des Satiremagazins "Titanic"

Nach der Blockade verschiedener Twitter-Accounts und der Löschung mehrerer Tweets steht das seit Jahresbeginn geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz weiter in der Kritik. Die von einigen Löschaktionen betroffene AfD beklagte am 04.01.2018, der Rechtsstaat werde ausgehöhlt. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sprach von “Zensur“, weil das Satiremagazins “Titanic“ wegen der Parodie auf einen AfD-Tweet ebenfalls zeitweise gesperrt worden war.

Bundesrat billigt verstärkten Einsatz der elektronischen Fußfessel

Bundesrat billigt verstärkten Einsatz der elektronischen Fußfessel

Extremistische Straftäter sollen künftig stärker überwacht werden. Der Bundesrat hat am 12.05.2017 den verstärkten Einsatz von Fußfesseln gebilligt. Das vom Bundestag am 27.04.2017 beschlossene Gesetz sieht vor, dass die Anordnung der Fußfessel künftig auch bei Verurteilungen wegen schwerer Staatsschutzdelikte wie Terrorismusfinanzierung oder einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat möglich ist. Voraussetzung ist eine zweijährige Haftstrafe.

Allianz für Meinungsfreiheit kritisiert Gesetz gegen Hassrede im Netz

Allianz für Meinungsfreiheit kritisiert Gesetz gegen Hassrede im Netz

Gegen das am 05.04.2017 im Bundeskabinett verabschiedete Gesetz gegen Hassrede im Netz hat ein breites Bündnis von Verbänden, Experten und Vereinen am 11.04.2017 seine Sorgen um die Meinungsfreiheit in Deutschland geäußert. In einer gemeinsamen Deklaration warnt das Bündnis vor den “katastrophalen Auswirkungen“, sollte das Netzwerkdurchsetzungsgesetz vom Bundestag verabschiedet werden.

Strafverteidiger für Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe

Strafverteidiger für Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe

Die lebenslange Freiheitsstrafe sollte aus Sicht Hunderter Strafverteidiger aus ganz Deutschland abgeschafft werden. "Wir halten das für eine unmenschliche Strafe. Wir gehen davon aus, dass jeder Mensch eine Chance haben muss, in die Gesellschaft zurückzukehren“, sagte Rechtsanwalt Armin von Döllen am 27.03.2017 nach dem 41. Strafverteidigertag in Bremen. Die lebenslange Freiheitsstrafe dauert mindestens 15 Jahre und kann danach auf Bewährung ausgesetzt werden.

Maas kümmert sich nicht genug um Personalmangel der Justiz
Kauder

Maas kümmert sich nicht genug um Personalmangel der Justiz

Unionsfraktionschef Volker Kauder hat Bundesjustizminister Heiko Maas vorgeworfen, sich nicht ausreichend um den Personalmangel der Justizbehörden zu kümmern. Staatsanwaltschaften und Gerichte könnten wegen fehlendes Personals viele Rechtsbrecher nicht mehr zur Rechenschaft ziehen, immer mehr Verfahren müssten eingestellt werden, sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Der Bundesjustizminister, der sich ja schnell für dies und das engagiert, hat die Situation auch nie richtig zum Thema gemacht. Das ist ein schweres Versäumnis", fügte er hinzu. Maas wies den Vorwurf zurück.

Kritik an geplantem Gesetz zu Kinderehen

Kritik an geplantem Gesetz zu Kinderehen

Das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen stößt bei juristischen Fachverbänden auf Kritik. In einer Stellungnahme des Deutschen Notarvereins, die der "Süddeutschen Zeitung" (Ausgabe vom 27.02.2017) vorliegt, wird der Gesetzentwurf als verfassungswidrig bezeichnet. Besonders problematisch sei das Vorhaben der Bundesregierung, im Ausland rechtskräftig geschlossene Ehen künftig für nichtig zu erklären, wenn ein Partner jünger als 16 Jahre ist, zitiert das Blatt aus dem Papier.

Justizminister Maas erwartet von Portal-Betreibern "deutliche Verbesserungen"
Internet-Hasspostings

Justizminister Maas erwartet von Portal-Betreibern "deutliche Verbesserungen"

Die Zahl strafbarer Hasspostings im Internet ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Soziale Netzwerke sollen solche Einträge künftig konsequenter löschen - doch es gibt kaum Druckmittel. Jetzt hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) den Betreibern von Internetportalen und sozialen Netzwerken eine Frist gesetzt. Er erwarte bis März 2017 "deutliche Verbesserungen“ bei der Löschung strafbarer Hass-Kommentare, sagte Maas dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Ändere sich nichts, würden die Unternehmen stärker in die Pflicht genommen.

Koalitionsspitzen verständigen sich auf Streichung des Majestätsbeleidigungsparagrafen

Koalitionsspitzen verständigen sich auf Streichung des Majestätsbeleidigungsparagrafen

Die Spitzen der großen Koalition haben sich am 06.10.2016 auf die Abschaffung des Majestätsbeleidigungs-Paragrafen im Strafgesetzbuch (§ 103 StGB) verständigt. Die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen soll spätestens im Januar 2017 vom Kabinett beschlossen werden.