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Wirtschaftsprüfer fordern Nachbesserungen bei geplanter Reform der Abschlussprüferaufsicht

Vergessene Anrechte

Die von der Bundesregierung beschlossene Reform der Abschlussprüferaufsicht muss nach Auffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) noch verbessert werden. In seiner Stellungnahme vom 03.07.2015 kritisiert der Verband die Ansiedlung der Aufsicht beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Ermöglichung von Sanktionen unmittelbar gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Außerdem moniert er zusätzliche bürokratische Lasten.

Eigenständige Aufsichtsbehörde vorzugswürdig

Der Verband bedauert, dass die BAFA für die Aufsicht zuständig sein soll, die als Bundesoberbehörde zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gehört. Vorzugswürdig sei die Einrichtung einer eigenständigen Aufsichtsbehörde. „Es bedarf nun besonderer Anstrengungen, der Abschlussprüferaufsichtsstelle bei der BAFA nationale und internationale Anerkennung zu verschaffen“, kommentiert Klaus-Peter Naumann, Sprecher des IDW-Vorstands. „Davon unabhängig muss noch dafür gesorgt werden, dass diese Aufsicht auch in Zukunft frei von sachfremden Einflüssen ihre Aufgabe wahrnehmen kann. Dies ist im Regierungsentwurf noch nicht ausreichend angelegt“, so Naumann weiter.  

Übermäßige bürokratische Lasten durch Erstreckung der Aufsicht auch auf Qualitätskontrollprüfer

Ferner kritisiert der Verband, dass der Entwurf neue bürokratische Lasten für den Berufsstand mit sich bringe, die nicht durch Brüsseler Vorgaben verursacht seien. So sei es ausufernd, auch die Qualitätskontrollprüfer der Aufsicht der Bundesbehörde zu unterstellen, da deren Tätigkeit ohnehin schon ausreichend begleitet werde.

Sanktionen gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als Unternehmensstrafrecht

Auf Kritik stößt beim IDW auch, dass mit dem geplanten Gesetz Sanktionen unmittelbar gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ermöglicht werden sollen. Bislang seien die Berufsangehörigen, die Berufspflichten verletzt hätten, aufsichtsrechtlich belangt worden. Nach Auffassung des IDW sollte es dabei auch bleiben. Mit Aufsichtsmaßnahmen unmittelbar gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften werde das in Deutschland bislang nur diskutierte Unternehmensstrafrecht für den Berufsstand vorab eingeführt. Dafür gebe es keinen Anlass, weil bereits nach geltendem Aufsichtsrecht ausreichende Sanktionen auch gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften möglich seien.