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Wirtschaftsausschuss stimmt Reform des Vergaberechts zu

„Das unsichtbare Recht“

Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts (BT-Drs. 18/6281) am 16.12.2015 mit Änderungen gebilligt. Ziel der Reform ist es, Vergabefahren effizienter, einfacher und flexibler zu machen und die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an Vergabeverfahren zu erleichtern. So werden Vergabeverfahren künftig nur noch auf elektronischem Wege möglich sein.

Stärkere Berücksichtigung sozialer, umweltbezogener und innovativer Aspekte bei Vergaben

Der Pressedienst des Bundestages erläutert zu der geplanten Reform: Mit dem Beschluss wird das Vergaberecht in Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien völlig neu geordnet. Die Interessen mittelständischer Unternehmen sollen vorrangig berücksichtigt werden, indem öffentliche Aufträge in Form von Losen vergeben werden müssen. Eine Gesamtvergabe sei nur aus wirtschaftlichen und technischen Gründen möglich. Öffentliche Auftraggeber sollen zukünftig mehr Möglichkeiten bekommen, soziale, umweltbezogene und innovative Vorgaben zu machen. Mit Blick auf die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Waren oder die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei der Definition der Leistung sollen von den öffentlichen Auftraggebern sogar zwingende Vorgaben gemacht werden.

Öffentliche Auftragnehmer müssen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen einhalten

Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, müssen nach den Vorschriften des Entwurfs die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Dies gelte besonders für die Regelungen in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und den Mindestlohn. Unternehmen, die bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben, können von Vergaben ausgeschlossen werden.

Elektronische Vergabeverfahren

Auftraggeber und Unternehmen sollen in jedem Stadium des Verfahrens grundsätzlich elektronische Mittel nutzen. "Die elektronische Kommunikation betrifft insbesondere die elektronische Erstellung und Bereitstellung der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen, die elektronische Angebotsabgabe sowie die elektronische Vorbereitung des Zuschlags", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Die elektronische Kommunikation sei zwingend. Dabei sei es unerheblich, ob im Einzelfall eine Bau- oder Dienstleistung oder eine Lieferung vergeben werde.

Änderung bei Personalübergang nach Vergabe von SPNV-Strecken

Die CDU/CSU-Fraktion würdigte die intensive Arbeit an dem Gesetzentwurf und lobte die bessere Berücksichtigung mittelständischer Firmen. Mit den Regelungen zum Personalübergang beim Schienenpersonennahverkehr sei ein Wunsch des Bundesrates umgesetzt worden. Hieß es im ursprünglichen Gesetzentwurf, dass das Eisenbahnpersonal beim Wechsel eines Streckenbetreibers übernommen werden kann, so soll das Personal jetzt unter bestimmten Bedingungen übernommen werden. Betroffen sind aber nur Arbeitnehmer, "die unmittelbar für die Erbringung der übergehenden Verkehrsleistung erforderlich sind", wie es im Änderungsantrag heißt. Auch die SPD-Fraktion lobte, dass es jetzt mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gebe. Vergaben erfolgten nicht mehr grundsätzlich an den billigsten Bieter, sondern es würden auch soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt.

Linke und Grüne halten Gesetzentwurf für unzureichend

Dagegen ergibt sich für die Fraktion Die Linke keine Verbesserung durch die Neuordnung. Ein Vergaberecht, das diesen Namen verdiene, müsse die Tarifbindung der Unternehmen als Voraussetzung mit einbeziehen. Die Regelung für den SPNV sei zu schwammig. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte den Gesetzentwurf als unzureichend ab, da soziale Aspekte und Umweltaspekte nicht genügend berücksichtigt worden seien. Auch müsse Kinderarbeit ein zwingender Ausschlussgrund von öffentlichen Aufträgen sein. Der Vertreter der Bundesregierung reagierte darauf mit dem Hinweis, Kinderarbeit sei ohnehin verboten.