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Vorratsdatenspeicherung passiert den Bundesrat

Parken in Pink

In seiner Plenarsitzung am 06.11.2015 hat der Bundesrat das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten gebilligt. Telekommunikationsdaten sollen künftig für bis zu zehn Wochen aufbewahrt werden, damit Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen darauf zugreifen können.

Speicherung von Verbindungsdaten, Standort und IP-Adresse

Bei Anrufen würden Rufnummern sowie Zeitpunkt und Dauer des Gesprächs gespeichert. Bei Mobilfunkverbindungen seien auch die Standortdaten vorzuhalten. Kommt eine Internetverbindung zustande, würden IP-Adressen einschließlich Zeitpunkt und Dauer der Vergabe erfasst. E-Mails seien von der Speicherung ausgenommen - ebenso der Inhalt der jeweiligen Kommunikation.

Einzuhaltende Datenschutzstandards

Die Speicherfrist von Daten sei auf zehn Wochen beschränkt, so der Bundesrat weiter: Unmittelbar nach Ablauf der Speicherfrist müssten sie gelöscht werden. Standortdaten dürften nur vier Wochen gespeichert werden. Auf die Verkehrsdaten dürften Behörden nur zugreifen, um schwerste Straftaten zu verfolgen - über den Zugriff auf die Daten muss ein Richter entscheiden. Um gespeicherte Daten vor Ausspähung zu schützen, führe das Gesetz den Straftatbestand der Datenhehlerei ein. Danach sei es strafbar, Daten entgegenzunehmen, die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat - beispielsweise einen Hackerangriff - erlangt hat. Journalistische Arbeit werde von dem Straftatbestand nicht erfasst.

Bundesrat zuversichtlich: Vorgaben von BVerfG-Urteil und EuGH-Urteil werden eingehalten

Bereits im Jahr 2010 war ein erstes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden. Der Europäische Gerichtshof hob die europäische Richtlinie, die dem Gesetz zugrunde lag, im Jahr 2014 auf. Mit dem neuen Gesetz sollen die Vorgaben beider Urteile berücksichtigt werden.