Verbraucherzentrale fordert mehr Pflichten für Banken

Zitiervorschlag
Verbraucherzentrale fordert mehr Pflichten für Banken. beck-aktuell, 21.04.2026 (abgerufen am: 22.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196701)
Banken sind zwar gesetzlich zur Erstattung nicht autorisierter Abbuchungen verpflichtet. Trotzdem bleiben viele Betroffene auf ihren Verlusten sitzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat ein Forderungspapier erstellt.
Nach § 675u BGB müssen Banken nicht autorisierte Online-Zahlungen binnen eines Tages an ihre Kundinnen und Kunden zurückerstatten. Betroffene haften bei unautorisierten Zahlungen grundsätzlich nicht für die Verluste, außer, ihnen kann nach § 675v Abs. 3 BGB Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden, das den Schaden verursacht hat. In diesen Fällen haben die Banken einen Anspruch gegen ihre Kundinnen und Kunden auf Ersatz der Rückerstattungssumme.
Nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzvb) nutzen Banken diesen Ausnahmetatbestand vermehrt aus: Eine Umfrage habe gezeigt, dass Banken den Betroffenen mitunter pauschal grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und auf dieser Grundlage den Rückerstattungsanspruch mit einem vermeintlichen Anspruch auf Schadensersatz wegen grob fahrlässiger Verursachung des Schadens aufrechnen.
"Zahlungsdienstleister müssen erstatten, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher eine Zahlung nicht autorisiert haben. Dennoch schieben viele Banken die Verantwortung auf ihre Kundschaft ab", erklärt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.
Aufrechnungsverbot: "Direkt erstatten, dann prüfen"
Die Möglichkeit der Aufrechnung habe der BGH (Urteil vom 17. November 2020 – XI ZR 294/19) eröffnet, jedoch werde dadurch, so der vzvb, der Schutzmechanismus des § 675u BGB untergraben, der eine umgehende Erstattung sicherstellen solle.
Stattdessen fordert der Verband in einem Forderungspapier ein gesetzliches Aufrechnungsverbot für die Banken mit etwaigen Schadensersatzansprüchen: Banken sollen gesetzlich verpflichtet werden, die nicht-autorisierte Zahlung in einem ersten Schritt zu erstatten und erst anschließend, wenn sie grobe Fahrlässigkeit auf Seiten der Zahlerin oder des Zahlers vermuten, eine Geltendmachung ihres Schadensersatzanspruchs gegen diese oder diesen gemäß § 675v Abs. 3 BGB anstrengen. "Nur so kann die Pflicht der Zahlungsdienstleister zur sofortigen Erstattung wirksam umgesetzt werden", heißt es im Papier des Verbands.
Ferner fordert der vzvb eine gesetzliche Klarstellung, dass Banken zu einer begründeten Einzelfallprüfung verpflichtet sind, um grobe Fahrlässigkeit annehmen zu können. Neben einem objektiven Pflichtverstoß müsse auch gerade ein "subjektiv verschuldbares Verhalten" von Verbraucherinnen und Verbrauchen nachgewiesen und konkret begründet werden. Wenn eine solche Einzelfallprüfung unterbleibe, müsse dies zu Lasten der Bank gehen, nicht zu Lasten der Betroffenen.
"Betrug ist für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zuverlässig zu erkennen oder in vielen Fällen von echtem Anbieterverhalten kaum zu unterscheiden", betonte Pop: "Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit verhindert immer wieder, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zu ihrem Recht kommen."
Präzisere Nachweispflichten
Schließlich fordert der vzvb präzisere und weitergehende Nachweispflichten für Banken: Nach § 675w BGB müssen sie in streitigen Fällen nicht-autorisierter Zahlungen bislang nachweisen, dass eine Authentifizierung stattgefunden und der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß verbucht wurde. Das reicht aber aus Sicht des vzbv nicht, um nachzuweisen, dass Verbraucherinnen oder Verbraucher die Zahlung tatsächlich selbst autorisiert oder dabei grob fahrlässig gehandelt haben. Eine Manipulation der Zahlung oder des Betroffenen ließen sich nicht ausschließen und daher lasse sich durch die bestehenden Nachweispflichten weder eine tatsächliche Autorisierung durch Verbraucherinnen oder Verbraucher noch ein grob fahrlässiges Verhalten belegen.
Daher sollen die Banken künftig verpflichtet werden, unterstützende Beweismittel in einem für Verbraucherinnen und Verbraucher leicht verständlichen Format bereitzustellen, erklärte der vzvb: Das Vorlegen technischer Daten allein dürfe nicht als ausreichender Nachweis einer Autorisierung oder eines grob fahrlässigen Verhaltens gewertet werden. Zahlungsdienstleister müssten darlegen können, warum aus den Gesamtumständen gerade folge, dass Betroffene selbst gehandelt haben und die herbeigeführte Transaktion auch tatsächlich herbeiführen wollten.
Berichten zufolge summierten sich die finanziellen Verluste durch Bankbetrug in Deutschland im Jahr 2025 auf 10,6 Milliarden Euro. Laut einem gemeinsamen Bericht der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und der EZB mussten 2024 rund 89% der Betroffenen die Schäden durch Konto‑Betrug am Ende selbst tragen.
- Redaktion beck-aktuell, sst
- BGH
- Urteil vom 17.11.2020
- XI ZR 294/19
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Verbraucherzentrale fordert mehr Pflichten für Banken. beck-aktuell, 21.04.2026 (abgerufen am: 22.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196701)



