Verbraucherzentrale fordert bei "Gratis"-Onlinespielen Angaben zu Kosten in "echter“ Währung

Zitiervorschlag
Verbraucherzentrale fordert bei "Gratis"-Onlinespielen Angaben zu Kosten in "echter“ Währung. beck-aktuell, 18.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171581)
Viele Onlinespiele locken als Browser-Games und Apps zum unkomplizierten und in der Regel kostenlosen Einstieg. Dauerhaften Spaß verheißen dann jedoch häufig erst zusätzliche kostenpflichtige Spieleinhalte. Deshalb müssten Anbieter verpflichtet werden, von vornherein über notwendige In-Game-Käufe zu informieren und via Preisverzeichnis alle Kosten – und zwar in Euro und nicht in einer virtuellen Spielwährung - aufzulisten, die auf die Spieler zukommen können. Dies fordert Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am 17.08.2016.
Schärfere Gesetze gegen Kostenfalle gefordert
Wer sich "kostenlose" Games auf Handy, Tablet oder PC runterlade, sehe sich regelmäßig mit Verlockungen für schnelleres Zocken, höhere Levels und bessere Ausstattung der Avatare konfrontiert, so Schuldzinski weiter. Werde zusätzliches Spielvergnügen durch "In-Game-Käufe" freigeschaltet, könne schnell aus "Free to Play" Abzocke werden, warnt der Verbraucherschützer. "Vor allem, wenn In-App-Käufe notwendig seien, um im Spiel weiterzukommen, sei die Kostenfalle schon ausgelegt. Denn Spieleanbieter müssen im Vorfeld nicht angeben, wie viel Gamer verdaddeln können. Hier seien schärfere Gesetze vonnöten, so Schuldzinski.
Zum Kaufen verführt
Bei Gratis-Onlinespielen sind laut Verbraucherzentrale Features, Beschleuniger, virtuelle Fähigkeiten oder Währungen durch In-Game-Käufe, vor allem innerhalb von Apps erhältlich. Mal sei der Kauf-Button zentral platziert, mal öffneten sich während des Spiels laufend Fenster, die auf die Kauf-Option hinweisen würden. Oft seien es dann viele kleine Käufe, die sich am Ende zu einer großen Summe addieren, beobachtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Beratungsalltag.
Für unbeabsichtigte In-App-Käufe reicht ein "Fingertipp"
"Auch wenn auf virtuelle Währungen gesetzt wird, vernebelt dies vor allem Kindern und Jugendlichen, dass sie echtes Geld ausgeben." Das sei ein Kinderspiel, so Schuldzinski, wenn Kreditkarten-, Konto- oder Handynummern im jeweiligen App-Store oder in Benutzerkonten hinterlegt und dauerhaft gespeichert seien. "Werden diese nicht durch ein Passwort geschützt, braucht es für unbeabsichtigte In-App-Käufe nur einen Fingertipp", warnt der Verbraucherzentralenvorstand.
- Redaktion beck-aktuell
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Verbraucherzentrale fordert bei "Gratis"-Onlinespielen Angaben zu Kosten in "echter“ Währung. beck-aktuell, 18.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171581)



