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Verbesserungen für Menschen mit Behinderung beschlossen – Verbände unzufrieden

Schüler entlasten Jugendrichter

Behinderte Menschen sollen selbstständiger leben, wohnen und arbeiten können. Das sieht das Bundesteilhabegesetz vor, das nach jahrelangen Vorbereitungen am 28.06.2016 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Behinderte sollen mehr vom Einkommen und Vermögen behalten dürfen, auch wenn sie Eingliederungshilfe bekommen. Zudem sollen Ämter, Sozialkassen und Behörden staatliche Leistungen künftig aus einer Hand anbieten.

Nahles kündigt wirklichen "Systemwechsel" an

Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) sprach von einer der großen sozialpolitischen Reformen dieser Wahlperiode und einem wirklichen "Systemwechsel". Die Eingliederungshilfe solle aus dem "Fürsorgesystem" der Sozialhilfe herausgeführt werden und mehr Selbstbestimmung ermöglichen. Mit dem Gesetz solle es niemandem schlechter gehen, aber den meisten Menschen besser.

Kritik von Verbänden und Gewerkschaften

Wohlfahrts- und Behindertenorganisationen sowie Gewerkschaften gehen die Verbesserungen nicht weit genug. Sie warnen vor drohenden Leistungseinschränkungen und fordern zahlreiche Nachbesserungen im nun folgenden parlamentarischen Verfahren. Die Mehrkosten für den Bund belaufen sich auf jährlich etwa 700 Millionen Euro. Diese werden laut Nahles nicht von der Entlastung der Kommunen von fünf Milliarden Euro jährlich abgezogen.

Freibeträge sollen steigen

In Deutschland leben mehr als zehn Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung, davon 7,5 Millionen Schwerbehinderte. Bisher können Behinderte vom selbst verdienten Geld kaum etwas behalten. Nun sollen Freibeträge steigen und so die Erwerbstätigkeit gefördert werden. Menschen mit Behinderung sollen auch mehr sparen können. Der Freibetrag erhöht sich hier von 2.600 Euro schrittweise bis 2020 auf etwa 50.000 Euro. Selbstgenutztes Wohneigentum und Riester-Altersvorsorge werden nicht angerechnet. Einkommen und Vermögen von Partnern werden ab dem Jahr 2020 bei der Eingliederungshilfe nicht mehr herangezogen.

Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75%

Ämter, Sozialkassen und Behörden sollen zudem staatliche Leistungen aus einer Hand anbieten. Ein Antrag bei einem Sozialträger reicht dann. Neben einer Beschäftigung in Schwerbehinderten-Werkstätten gebe es künftig auch Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75%, um Behinderten eine Beschäftigung zu ermöglichen.

Leistungen sollen gebündelt werden

Kommunen und Länder als Träger der Eingliederungshilfe sollen bestimmte Leistungen bündeln können – zum Beispiel den Einsatz eines Begleiters für mehrere Menschen mit Behinderung. Es mache durchaus Sinn, wenn etwa ein Fahrdienst sich um mehrere Menschen kümmere, sagte Nahles. Es müsse aber zumutbar sein.

Städtetag befürchtet "erhebliche Mehrkosten"

Der Städtetag befürchtet "erhebliche Mehrkosten" für die Träger der Eingliederungshilfe und damit vor allem für die Kommunen. So sollen neue Leistungen gewährt und der Kreis der Leistungsberechtigten erweitert werden. Zusätzliche Kosten müsse der Bund ausgleichen. Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen hätten 2014 rund 16,4 Milliarden Euro betragen und stiegen jedes Jahr um rund eine Milliarde Euro.