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Verbandsklagerecht soll Verbraucherrechte bei Datenmissbrauch stärken

Ein Etappenziel ist erreicht

Verbraucherschutzverbände sollen künftig Unternehmen wegen unzulässiger Datenerhebung abmahnen und verklagen können. Wie die Bundesregierung am 17.12.2015 mitteilte, hat der Bundestag ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Durch die Neuregelung sollen Verbraucher künftig besser vor der unzulässigen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten durch Unternehmer geschützt werden. Vorgesehen ist nach dem Gesetz auch, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbraucherfreundlicher werden.

Verbandsklagen bei Datenschutzverstößen

Nur seriöse Verbände würden ein Abmahn- und Klagerecht erhalten, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung. Sie müssten deshalb eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen und sich beim Bundesamt der Justiz registrieren lassen. Das Amt überprüfe regelmäßig, ob ein Verband Datenrechtsverstöße sachgerecht verfolgt oder ob es ihm in erster Linie ums Geldverdienen mit Abmahnschreiben geht. Außen vor bleiben sollen solche Datenerhebungen und -verarbeitungen, die Unternehmer ausschließlich dazu vornehmen, um ihre Verträge mit dem Verbraucher oder gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.

Künftig Kündigung per E-Mail möglich

Online geschlossene Verträge können zudem künftig in der gleichen Form gekündigt werden wie sie geschlossen wurden, beispielsweise per E-Mail, betonte das Ministerium. Eine strengere Form wie die Schriftform, bestehend aus Text und eigenhändiger Unterschrift, dürfe in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr vereinbart werden.