Weitgehendes Notstandsrecht für Terrorfälle geplant

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Weitgehendes Notstandsrecht für Terrorfälle geplant. beck-aktuell, 22.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181956)
Ungarns rechts-konservative Regierung plant ein weitgehendes Notstandsrecht für den Fall von Terroranschlägen oder bedeutenden Terrorbedrohungen. Der Entwurf einer diesbezüglichen Verfassungsänderung wurde zwar als Geheimsache eingestuft. Ein Abgeordneter der rechtsextremen Jobbik-Partei stellte ihn allerdings ins Internet, wie ungarische Medien am 20.01.2016 berichteten.
Parlament soll nicht einbezogen werden
Den Terrornotstand ruft die Regierung demnach per Verordnung und ohne Zutun des Parlaments aus. "Die Regierung kann im Terrornotstand Verordnungen erlassen, mit denen sie (...) die Anwendung einzelner Gesetze aussetzen, von gesetzlichen Bestimmungen abweichen sowie andere außerordentliche Maßnahmen treffen kann", heißt es in dem Entwurf.
Kritik von Oppositionspolitikern und Experten
Bislang waren nur die Grundzüge der geplanten Notstandsgesetzgebung bekannt geworden. Der Terror-Notfall sei zu vage definiert, die Vollmachten der Regierung seien zu weit gefasst, hatten Oppositionspolitiker und Experten kritisiert.
Zweidrittelmehrheit erforderlich
Um die Verfassungsänderung zu beschließen, braucht die Fidesz-Partei von Ministerpräsident Viktor Orban eine Zweidrittelmehrheit im Parlament, die sie derzeit knapp nicht hat. Die Volksvertretung tritt nach der Winterpause im Februar 2016 wieder zusammen. Kritiker werfen Orban den Abbau der Demokratie in seinem Land vor.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Weitgehendes Notstandsrecht für Terrorfälle geplant. beck-aktuell, 22.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181956)



