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Ungarn

Verfassungsänderung gegen EU-Flüchtlingsquoten gescheitert

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban ist mit einer von ihm angestrebten Verfassungsänderung gegen EU-Quoten für Asylbewerber gescheitert. Bei einer Abstimmung im Budapester Parlament stimmten am 08.11.2016 nur die 131 Abgeordneten der rechts-konservativen Regierungspartei Fidesz für Orbans Vorlage. Damit wurde die für Grundgesetzänderungen vorgeschriebene Zweidrittelmehrheit um zwei Stimmen verfehlt.

Orban will “Ansiedlungsverbot“ für Flüchtlinge

Die Verfassungsnovelle hätte vorgeschrieben, dass die Ansiedlung von Nicht-EU-Ausländern nur nach ungarischen Gesetzen erfolgen darf. Die EU-Quoten hätte dies aber nach Ansicht von Experten nicht betroffen, weil diese nicht von “Ansiedlungen“ sprechen, sondern Asylbewerber über die Mitgliedstaaten verteilen. Die Asylverfahren führt jedes Land gemäß seinen eigenen Gesetzen durch. Orban war bereits am 02.10.2016 mit einer Volksabstimmung gescheitert, mit deren Hilfe das “Ansiedlungsverbot“ hätte gesetzlich verankert werden sollen. Bei dem Referendum war das nötige Quorum verfehlt worden.

Rechtsextreme Jobbik-Partei verweigerte Zustimmung

Die nun von Orban ins Spiel gebrachte Verfassungsänderung hätte mit den Stimmen der rechtsextremen Jobbik-Partei gebilligt werden können. Jobbik-Chef Gabor Vona machte jedoch die Zustimmung seiner Fraktion davon abhängig, dass die Orban-Regierung jene Regelung abschafft, die es reichen Nicht-EU-Ausländern ermöglicht, sich das Niederlassungsrecht in Ungarn zu erkaufen. Orban wollte sich aber darauf nicht einlassen.