EU leitet Verfahren gegen Deutschland ein

Zitiervorschlag
EU leitet Verfahren gegen Deutschland ein. beck-aktuell, 20.04.2023 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/57926)
Saisonarbeiter in Deutschland sind nach Ansicht der EU-Kommission unzureichend geschützt. Deutschland und neun weitere EU-Staaten kämen einigen Verpflichtungen der Richtlinie über Saisonarbeitskräfte nicht ordnungsgemäß nach. Deshalb habe man gegen diese Länder ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, teilte die EU-Kommission mit. Die Länder haben nun zwei Monate Zeit, die Kritik der EU-Kommission auszuräumen.
EU-Regeln für faire Zulassung und gleiche Rechte von Saisonarbeitern
Die Einhaltung der EU-Regeln zum Schutz von Saisonarbeitern sei eine wichtige Voraussetzung für das erfolgreiche Anwerben benötigter Arbeitskräfte und könne auch zur Verringerung der irregulären Migration beitragen, so die EU-Kommission. Die Vorgaben sollten faire und transparente Vorschriften für die Zulassung von Saisonarbeitern aus Nicht-EU-Ländern sicherstellen sowie menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen, gleiche Rechte und ausreichenden Schutz vor Ausbeutung gewährleisten.
Auch Belgien, Italien und Luxemburg betroffen
Die Kommission überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht. Neben Deutschland richten sich die Bedenken unter anderem gegen Belgien, Italien und Luxemburg. Die Länder haben nun zwei Monate Zeit, die Kritik der EU-Kommission auszuräumen. Gelingt ihnen das nicht, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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EU leitet Verfahren gegen Deutschland ein. beck-aktuell, 20.04.2023 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/57926)



