Mieter nutzen Mietpreisbremse nicht

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Mieter nutzen Mietpreisbremse nicht. beck-aktuell, 07.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169351)
Die vor gut einem Jahr eingeführte Mietpreisbremse geht offensichtlich weitgehend ins Leere. Denn die Mieter in den von rasanten Mietsteigerungen betroffenen Boomstädten Deutschlands nutzen nur ganz vereinzelt das Klagerecht, das ihnen das Gesetz gegen ihre Vermieter einräumt. Lediglich in Berlin ist bislang eine einzige einschlägige Entscheidung des Amtsgerichts Lichtenberg bekannt – eine Mieterin erhält dort zu viel gezahlte Miete zurück (BeckRS 2016, 17279). Insgesamt sind bei den Amtsgerichten in der Bundeshauptstadt bislang sechs einschlägige Klagen eingegangen. In Hamburg, München, Frankfurt am Main und Stuttgart gibt es bislang nach Angaben der dortigen Amtsgerichte keine Klagen von Mietern in Sachen Mietpreisbremse, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergeben hat.
Mieterbund kritisiert Neuregelung
Das Gesetz schreibt vor, dass die Miete in Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten bei Neuvermietungen die "ortsübliche Vergleichsmiete" um nicht mehr als 10% übersteigen soll. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wertete die Entscheidung des AG Berlin-Lichtenberg als Zeichen für einen Erfolg der Mietpreisbremse: Diese sei ein "Paradigmenwechsel, der jetzt beginnt, seine Wirkung zu entfalten". Maas steht mit seiner Einschätzung allerdings ziemlich allein da. Der Deutsche Mieterbund hat die Mietpreisbremse bereits als wirkungslos kritisiert und fordert eine "Nachschärfung".
Zweifel an Wirksamkeit auch beim Institut der deutschen Wirtschaft
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln will noch kein Urteil über die Mietpreisbremse fällen, doch zweifelt Immobilienexperte Michael Voigtländer ebenfalls an der Wirksamkeit – seine Einschätzung deckt sich mit den Angaben der AG: "Ich habe den Eindruck, dass sowohl Vermieter als auch Mieter die Mietpreisbremse weitgehend ignorieren."
Keine einschlägigen Verfahren in Ingolstadt oder Heidelberg
Nicht nur in sogenannten A-Städten, wie die beliebten und teuren Metropolen im Jargon der Immobilienbranche heißen, verzichten die Mieter auf ihre Klagerechte. Auch in kleineren Städten mit hohen Zuzugsraten und hohen Mietsteigerungen wie Ingolstadt oder Heidelberg sind keine einschlägigen Klagen eingegangen, wie Sprecher der dortigen Amtsgerichte berichten.
In München klagte lediglich ein Vermieter
In München, der für Mieter teuersten Großstadt Deutschlands, ist bislang lediglich eine skurrile Klage in Sachen Mietpreisbremse bekannt, die in die entgegengesetzte Richtung zielte: Ein Vermieter reichte Räumungsklage "wegen arglistiger Täuschung" gegen seine Mieter ein – weil sie ihm bei Abschluss des Mietvertrags nicht mitgeteilt hätten, dass sie sich auf die Vorschriften der Mietpreisbremse berufen wollten. "Die Anfechtung ging nicht durch, die Klage wurde abgewiesen", sagt Gerichtssprecherin Monika Andreß.
Probleme bei Bestimmung ortsüblicher Vergleichsmiete
Über die Ursache der ausbleibenden Klagen herrscht weitgehende Einigkeit sowohl bei Befürwortern als auch bei Kritikern. "Das Gesetz der Mietpreisbremse krankt daran, dass es keine rechtssichere Möglichkeit gibt, die ortsübliche Vergleichsmiete zu bestimmen", sagt Andreas Ibel, der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland. "Nur die wenigsten Gemeinden besitzen einen qualifizierten Mietspiegel, und die sind nicht nach einheitlichen Grundsätzen erstellt."
Mietspiegel oft veraltet
Viele Gemeinden – darunter auch solche, in denen die Mietpreisbremse gilt – haben gar keinen Mietspiegel. Und dort, wo es einen gibt, wird dieser oft von der Realität überholt. IW-Experte Voigtländer meint: "Die Mietspiegel basieren oft auf veralteten Daten und liegen zum Teil deutlich unter den Marktmieten."
Freude über neue Wohnung zu groß
An den Gerichten ist ein weiterer Grund für die verschwindend geringe Zahl der Klagen zu hören: "Die Leute sind froh, wenn sie eine Wohnung gefunden haben", sagt eine Zivilrichterin. "Da ist die Neigung gering, gleich nach der Unterschrift unter den Mietvertrag eine Klage gegen den Vermieter einzureichen."
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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