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Türkisches Parlament beschließt Aufhebung der Immunität von 138 Abgeordneten

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Auf Betreiben von Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hat das türkische Parlament die Aufhebung der Immunität von 138 Abgeordneten beschlossen. Mehr als zwei Drittel der Parlamentarier stimmten am 20.05.2016 in Ankara für den umstrittenen Vorstoß von Erdogans islamisch-konservativer AKP. Der Schritt richtet sich vor allem gegen die pro-kurdische HDP. Erdogan wirft der HDP vor, der «verlängerte Arm» der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK zu sein.

Betroffenen Abgeordneten drohen Festnahmen und U-Haft

Erdogan hatte ausdrücklich dazu aufgerufen, die Immunität der HDP-Abgeordneten aufzuheben, denen nun Festnahmen und Untersuchungshaft drohen könnten. Erdogan sprach von einer “historischen Abstimmung“. Im Schwarzmeerort Rize sagte er vor jubelnden Anhängern: “Mein Volk will in diesem Land keine schuldigen Parlamentarier in diesem Parlament sehen. Vor allem will es jene nicht im Parlament sehen, die von der separatistischen Terrororganisation (PKK) unterstützt werden.“ Nun seien die Gerichte am Zug. “Nehmt sie und richtet über sie. Sie sollen den Preis, welchen auch immer, bezahlen“. Die HDP hatte vor der Abstimmung angekündigt, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu ziehen, um die Aufhebung der Immunität zu verhindern.

Aufhebung der Immunität über befristete Verfassungsänderung

HDP-Chef Selahattin Demirtas - dem die Immunität ebenfalls entzogen werden soll - hatte die AKP gewarnt: “Wir werden nicht erlauben, dass Ihr über uns in Euren (von Euch) abhängigen Gerichten urteilt.“ Die einmalige Aufhebung der Immunität von 138 der 550 Abgeordneten geschieht über eine befristete Verfassungsänderung. Das Parlament beschloss mit der dafür erforderlichen Zweidrittelmehrheit, diesen Satz aus Artikel 83 auszusetzen: “Ein Abgeordneter, der vor oder nach der Wahl eine Straftat begangen haben soll, darf nicht festgenommen, verhört, verhaftet oder vor Gericht gestellt werden, wenn die Versammlung nicht anderweitig entscheidet.“ Die Verfassungsänderung tritt erst mit der Veröffentlichung im Amtsanzeiger in Kraft. Dann ist der Weg für eine Strafverfolgung der 138 Abgeordneten frei.

HDP befürchtet Festnahme ihrer Abgeordneten

Die HDP befürchtet die Festnahme von Abgeordneten ihrer Fraktion, gegen die vor allem Terrorvorwürfe erhoben werden. Parlamentarier anderer Parteien sehen sich Anschuldigungen wie etwa Amtsmissbrauch ausgesetzt. Die 138 Abgeordneten, denen die Immunität entzogen werden soll, verteilen sich auf alle vier Parteien im Parlament: Nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu gehören 27 zur AKP (317 Sitze), 51 zur Mitte-Links-Partei CHP (133 Sitze), 50 zur pro-kurdischen HDP (59 Sitze) und neun zur ultrarechten MHP (40 Sitze). Betroffen ist außerdem die einzige parteilose Abgeordnete. Ihr Mandat können die Abgeordneten erst bei einer letztinstanzlichen Verurteilung verlieren. Da es keine Nachrücker in der Türkei gibt, verliert dann auch die Partei den Sitz. Sollten mindestens 5% der Sitze frei werden, was 28 Abgeordneten entspricht, muss nach der Verfassung in diesen Wahlbezirken nachgewählt werden.