Künftig mehr Transparenz bei Angeboten zu Telefon- und Internetdienstleistungen

Zitiervorschlag
Künftig mehr Transparenz bei Angeboten zu Telefon- und Internetdienstleistungen. beck-aktuell, 16.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174586)
Das Bundeskabinett hat am 15.06.2016 die Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur für den Telekommunikationsbereich beschlossen, wie die Agentur mitteilte. Anbieter von müssen ihre Kunden danach künftig vor Vertragsabschluss in einem übersichtlichen Informationsblatt über die wesentlichen Vertragsinhalte aufklären. Außerdem sollen Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Informationen zur konkreten Übertragungsrate bekommen. Nach dem Kabinettsbeschluss wird sich nun der Deutsche Bundestag mit der Transparenzverordnung befassen.
Rechnung soll über aktuell gültiges Ende der Mindestvertragslaufzeit informieren
In dem Produktinformationsblatt müssen die Anbieter ihre Kunden unter anderem über die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrags, die monatlichen Kosten und die verfügbaren Datenübertragungsraten aufklären. Sie werden nach der Neuregelung auch darüber informiert, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind. In der monatlichen Rechnung sollen Kunden dann jeweils über das aktuell gültige Ende der Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist informiert werden.
Mehr Transparenz bei Übertragungsrate
Nach dem Rechtsanspruch auf Informationen zu der konkreten Übertragungsrate sollen Kunden sich ohne Aufwand darüber informieren können, welche Datenübertragungsrate im Vertrag vereinbart ist und welche Qualität tatsächlich geliefert wird. Anbieter müssen Verbraucher auf Möglichkeiten zur Überprüfung der Bandbreite wie das entsprechende Messangebot der Bundesnetzagentur hinweisen. Messergebnisse sollen speicherbar sein, damit Verbraucher mehrere Messungen durchführen und etwaige Abweichungen zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Datenübertragungsrate dem Anbieter mitteilen können.
- Redaktion beck-aktuell
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Künftig mehr Transparenz bei Angeboten zu Telefon- und Internetdienstleistungen. beck-aktuell, 16.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174586)



