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StPO-Reform

DAV sieht weiteren Handlungsbedarf

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert teilweise die Ergebnisse der Expertenkommission zur "effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des straf- und jugendgerichtlichen Verfahrens". Insgesamt biete sich ein durchwachsenes Bild, heißt es in einer Mitteilung vom 15.10.2015. Der DAV, der auch in der Kommission vertreten war, bedauert, dass sich die Mehrheit der Kommission nicht für eine audiovisuelle Dokumentation der Hauptverhandlung aussprechen wollte, hier sei es bei einer "Prüfempfehlung" an das Ministerium geblieben. In anderen Bereichen, etwa beim Revisionsverfahren oder im Wiederaufnahmeverfahren, blieben die Empfehlungen nach Auffassung des DAV weit hinter dem zurück, was aus Sicht der Anwaltschaft erforderlich wäre.

Lob für Vorschläge zur Reform des Ermittlungsverfahrens

Erfreulich seien einige Vorschläge zur Reform des Ermittlungsverfahrens. Die audiovisuelle Dokumentation von Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen solle jedenfalls bei gravierenden Vorwürfen zur Regel werden. Damit werde einer seit Jahren von der Anwaltschaft erhobenen Forderung entsprochen, deren Umsetzung Fehlurteile vermeiden helfen werde, betonte der DAV. Zudem seien erweiterte Anwesenheits- und Fragerechte der Verteidigung vorgesehen. Der Einsatz von Vertrauenspersonen der Polizei (sogenannte "V-Männer") und die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung sollen gesetzlich geregelt und damit an strenge Voraussetzungen gebunden werden. Tatprovokation durch staatliche Ermittler wollen die Experten ganz verbieten lassen.

Empfehlungen der Kommission nicht weit genug

Es sei nun Aufgabe der kommenden rechtspolitischen Debatte, hieraus eine Reform des Strafverfahrens zu formen, die verbesserte Gewährleistungen für gerechte Entscheidungen schaffe und dadurch den Strafprozess rechtsstaatlich effektiver gestalte, betonte Stefan König, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des DAV und Mitglied der Expertenkommission. "Das wird es notwendig machen, an einigen Punkten über die Empfehlungen der Kommission hinauszugehen“, so König.