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SPD-Vorsitzender Sigmar Gabriel

Kriminelle Ausländer sollen Haft im Heimatland verbüßen

Klageindustrie

Nach den Übergriffen auf Frauen in Köln in der Silvester-Nacht 2015 spitzt sich die Debatte über schärfere Gesetze, härtere Strafen und mehr Sicherheitsvorkehrungen zu. In der Union, aber auch der SPD wird darüber diskutiert. SPD-Chef Sigmar Gabriel forderte ein hartes Vorgehen des Staates gegen die Straftäter von Köln. Es gehe nun darum, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuloten, um kriminelle Asylbewerber in ihre Heimat zurückzuschicken, sagte er der "Bild"-Zeitung.

"Haft im Heimatland" auch aus Gründen der Abschreckung

Zu prüfen sei, wie der Grundsatz "Haft im Heimatland" wieder verwirklicht werden könne, sagte Gabriel in dem Interview. "Warum sollen deutsche Steuerzahler ausländischen Kriminellen die Haftzeit bezahlen?", fragte er. Die Androhung, in der Heimat hinter Gitter zu kommen, schrecke die Täter zudem weit mehr ab als eine Haftzeit in einem deutschen Gefängnis. Gabriel sagte, es müsse insgesamt schneller und effizienter abgeschoben werden. Wenn Staaten etwa aus Afrika sich weigerten, abgeurteilte und abgelehnte Asylbewerber zurück zu nehmen, dann müsse Deutschland sie vor die Wahl stellen: "Entweder ihr stellt euch der Verantwortung für eure Bürger oder wir kürzen euch die Entwicklungshilfe." Hinzu komme, dass es mehr Sicherheit nur mit mehr Polizei und mehr Staatsanwälten gebe.

CDU will verdachtsunabhängige Personenkontrollen

Auch die CDU-Spitze hatte bereits deutliche Gesetzesverschärfungen gefordert. Sie verlangt etwa, dass bei "erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" verdachtsunabhängige Personenkontrollen eingeführt werden sollen - die sogenannte "Schleierfahndung". Das geht aus dem Entwurf für die "Mainzer Erklärung" hervor, die bei einer Klausur des Vorstands am 08.01.2016 und 09.01.2016 verabschiedet werden soll.

Verlust der Asylberechtigung bei Verurteilung zu Haft

Asylberechtigte, Flüchtlinge und Asylbewerber, die zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt werden, sollen ihre "Asylberechtigung" verlieren, so Gabriel weiter. Die Formulierung geht über den Parteitagsbeschluss vom Dezember hinaus. Dort hieß es einschränkend, der Aufenthaltsstatus solle bei einer rechtskräftigen Verurteilung ab "einer Freiheitsstrafe von deutlich unter drei Jahren" verloren gehen. Diese zeitliche Einordnung will die CDU nun wegfallen lassen.