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Schwesig

Auch Unverheirateten soll staatliche Förderung künstlicher Befruchtungen offenstehen

„Das unsichtbare Recht“

Auch unverheiratete Paare sollen nach dem Willen von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) eine staatliche Förderung für künstliche Befruchtungen bekommen können. Zur Zeit werde geprüft, wie die entsprechende Richtlinie geändert werden könne, sagte ein Sprecher des Familienministeriums am 17.05.2015 in Berlin. Zuvor hatte die "Bild am Sonntag" über die Pläne berichtet.

Verwirklichung des Vorhabens setzt Etataufstockung voraus

Nach Ansicht der Ministerin sei es nicht mehr zeitgemäß, unverheiratete Paare anders zu behandeln als Verheiratete, betonte der Sprecher. Damit die Förderung ausgeweitet werden kann, müsste Schwesig eine Aufstockung des Etats beim Bundesfinanzministerium durchsetzen. Eine künstliche Befruchtung ist teuer. Die Kosten liegen je nach Behandlungsform bei bis zu 4.500 Euro.

Zuschüsse und Förderung bisher nur für verheiratete Paare

Während Unverheiratete bislang leer ausgehen, zahlen gesetzliche Krankenkassen Ehepaaren Zuschüsse für bis zu drei Versuche. Verheiratete können zudem die staatliche Förderung beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass sich das Bundesland, in dem der Hauptwohnsitz des Paares liegt, mindestens in gleicher Höhe wie der Bund beteiligt. Derzeit machen Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bei dieser Kooperation mit. Noch im Jahr 2015 soll Berlin hinzukommen.