Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Sachsen-Anhalts Beamte müssen vorerst nicht länger arbeiten

Orte des Rechts

Anders als geplant müssen Sachsen-Anhalts Beamte vorerst doch nicht bis zum Alter von 67 statt von 65 Jahren arbeiten. Auch die geplante Anhebung der Pensionsgrenze von 60 auf 62 Jahren bei Polizisten, Berufsfeuerwehrleuten und Vollzugsbediensteten in der Justiz werde zunächst nicht kommen, sagte ein Sprecher des sachsen-anhaltinischen Finanzministeriums am 07.10.2015  in Magdeburg.

Landtag konnte sich nicht einigen

Sachsen-Anhalt, das etwa 20.000 Beamte hat, bleibt damit eines der wenigen Bundesländer, in denen Beamte nicht so lange arbeiten müssen wie die übrigen Arbeitnehmer. Medienberichten zufolge soll das Thema nach der Landtagswahl 2016 erneut diskutiert werden. Im August 2014 hatte die Landesregierung einen Gesetzentwurf für die längere Arbeitszeit von Beamten beschlossen. CDU und SPD hatten die Regelung schon 2011 im Koalitionsvertrag vereinbart. Laut Bericht konnten sich die Regierungsfraktionen im Landtag aber nicht einigen.