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Regierungskoalition plant Gesetz zur Streitbeilegung im Verbraucherbereich

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In der Bundesrepublik soll künftig in Form von Schlichtungsstellen ein branchenübergreifendes Modell für die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten etabliert werden. Wie der Pressedienst des Bundestages berichtet, sieht dies ein Gesetzentwurf der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD (BT-Drs. 18/5089) vor, mit dem vorrangig europarechtliche Vorgaben umgesetzt werden sollen. Der Entwurf wird am 11.06.2015 in erster Lesung im Plenum beraten.

Kriterien zur Anerkennung der Streitschlichtungsstellen

Ziel der grundlegenden EU-Richtlinien und des Gesetzentwurfes ist es, Verbrauchern eine Alternative zum Rechtsweg bei Streitigkeiten bezüglich Kauf- und Dienstleistungsverträgen zu geben. Mit dem einzuführenden Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) sollen Kriterien und grundlegende Verfahrensmodalitäten zur Anerkennung der Streitschlichtungsstellen festgelegt werden. So soll zum Beispiel sichergestellt werden, dass die Stellen unabhängig und unparteilich agieren. Zudem soll sowohl für Verbraucher als auch Unternehmen das Prinzip der freiwilligen Beteiligung gelten.

Anderer Akteure sollen nicht verdrängt werden

In der Gesetzesbegründung wird darauf hingewiesen, dass die damit zu schaffenden Schlichtungsstellen die "streitvermeidende bzw. konfliktlösende Beratungs- und Vermittlungstätigkeit" anderer Akteure nicht verdrängen oder behindern sollen. Diese Tätigkeiten würden in vielen verbraucherrelevanten Bereichen schon durch Beratungsstellen oder Interessenverbände wahrgenommen. Die Schlichtungsstellen sollen in diesen Bereichen als Ergänzung dienen.

Universalschlichtungsstellen der Länder als Backup

Laut Gesetzesbegründung werden grundsätzlich die Länder für die Anerkennung solcher Stellen zuständig sein. Zudem sollen sie eigene Universalschlichtungsstellen einrichten, die nachrangig tätig werden sollen, wenn für eine bestimmte Branche keine nicht-staatliche Stelle existiert. Außerdem soll das Bundesamt für Justiz als innerstaatliche Stelle benannt werden, die "für Verbraucher, Unternehmen und Streitbeilegungsstellen in grenzübergreifenden Konflikten aus online geschlossenen Verträgen zur Verfügung steht", heißt es in dem Entwurf.