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Reform des Vergaberechts tritt in Kraft

Revitalisierte VwGO

Am 18.04.2016 ist die Reform des Vergaberechts in Kraft getreten. Darauf weist das Bundeswirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung hin. Das Vergaberecht soll dadurch einfacher, anwenderfreundlicher und rechtssicherer werden. Unter anderem werden Vergabeverfahren nun digital abgewickelt.

Größte Reform seit über zehn Jahren

Es handele sich um die größte Reform des Vergaberechts seit über zehn Jahren, schreibt das Ministerium. Das Reformwerk besteht danach aus dem neu gefassten Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und neuen Rechtsverordnungen, die unterschiedliche Aspekte der öffentlichen Beschaffung von der Vergabe "klassischer" öffentlicher Aufträge über die Vergabe von Konzessionen bis zur Schaffung einer Vergabestatistik umfassten. Die Reform dient der Umsetzung von drei EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht: der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe, der Richtlinie 2014/25/EU über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und der Richtlinie 2014/23/EU über die Vergabe von Konzessionen.  

Stärkere Berücksichtigung sozialer, umweltbezogener und innovativer Aspekte bei Vergaben  

Wie das Ministerium erläutert, werden mit der Reform die Möglichkeiten, soziale, umweltbezogene und innovative Ziele sowie mittelständische Interessen im Vergabeverfahren zu berücksichtigen, erweitert. Soziale Dienstleistungen könnten in einem erleichterten Verfahren vergeben werden. Außerdem verpflichte das neue Gesetz Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, dazu, dabei die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. Dies gelte insbesondere für die Regelungen in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und den gesetzlichen Mindestlohn.  

Mehr Rechtssicherheit durch Fixierung der Rechtsprechung

Die Reform erhöhe zudem die Rechtssicherheit, indem sie wesentliche Entwicklungen der Rechtsprechung in das Regelwerk übernehme, so das Ministerium weiter. So lege das neue Gesetz etwa die Voraussetzungen für die Ausnahmen vom Vergaberecht bei Inhouse-Vergaben und für erlaubte Änderungen von Aufträgen fest. Erstmals schafften Gesetz und Rechtsverordnung auch Rechtssicherheit für die Vergabe von Konzessionen.