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Wettbewerbsverbot

Mehr Artikel zu diesem Tag

Anwältin muss ehemalige Arbeitgeberin nicht entschädigen
Verdecktes Wettbewerbsverbot

Anwältin muss ehemalige Arbeitgeberin nicht entschädigen

Das LAG Köln hat einer arbeitsvertraglichen Mandantenübernahmeklausel die Wirksamkeit abgesprochen: 20% Abgabe vom Gesamtumsatz ohne Karenzentschädigung – das war nach Ansicht des Gerichts zu viel des Guten. Die Regelung umgehe das gesetzliche System des Wettbewerbsverbots nach der Kündigung.

Nicht jeder Schritt ist ein Fortschritt
Luxemburg prüft Spielervermittler-Regularien

Nicht jeder Schritt ist ein Fortschritt

Die Fußballverbände DFB und FIFA müssen vor dem EuGH ihre Regularien für Spielervermittler verteidigen und bekommen dabei unerwartet, aber vermutlich nur vorübergehend Rückenwind durch die Schlussanträge des Generalanwalts. Das sind Nebelkerzen, die nicht hätten sein müssen, meint Mark-E. Orth.

Fluggastrechte-Portal und Airline sind Konkurrenten
Verschieden und doch gleich

Fluggastrechte-Portal und Airline sind Konkurrenten

"You are more than likely to meet a brick wall with the Ryanair customer service" – in Kunden-Mails ließ Flightright kein gutes Haar an der irischen Billigflug-Airline. Die Instanzgerichte sahen darin mangels Konkurrenz keinen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht. Der BGH urteilte nun anders.

Virtuelle Aktienoptionen erhöhen Karenzentschädigung

Virtuelle Aktienoptionen erhöhen Karenzentschädigung

Sogenannte Virtual Shares, die als Gehaltsbestandteile ausgegeben werden, muss der Arbeitgeber bei einer Karenzentschädigung einrechnen, sagt das BAG. Es kommt aber auf den Zeitpunkt an.

Intel entgeht Milliardengeldbuße
EuGH bestätigt

Intel entgeht Milliardengeldbuße

Es bleibt dabei: Die Entscheidung der EU-Kommission, nach der Intel seine beherrschende Stellung auf dem Markt für x86-Prozessoren missbraucht hat, ist nichtig. Der US-amerikanische Halbleiterhersteller muss daher auch die gegen ihn verhängte Geldbuße nicht zahlen. Der EuGH bestätigte eine entsprechende Entscheidung des EuG.

Bündelung von Werbe- und Medienrechten bei Ski-Weltverband unzulässig

Bündelung von Werbe- und Medienrechten bei Ski-Weltverband unzulässig

Die Bündelung der internationalen Werbe- und Medienrechte an FIS-World-Cup-Veranstaltungen ist kartellrechtswidrig. Das hat das LG München I entschieden und einem Eilantrag des Deutschen Skiverbands gegen die Zentralvermarktung der Veranstaltungen durch den Ski-Weltverband entsprochen.

vbzv klagt erfolgreich gegen clever-fit
"Aggressive Geschäftliche Handlung"

vbzv klagt erfolgreich gegen clever-fit

Wer beim Betreten eines Fitnessstudios ein Drehkreuz passiert, stimmt nicht automatisch einer Preiserhöhung zu. Das hat das LG Augsburg auf eine Klage des vzbv entschieden und damit seine zuvor erlassene einstweilige Verfügung gegen die Franchise-Kette clever-fit bestätigt.

US-Kartellwächter geben Widerstand gegen VR-Zukauf von Meta auf

US-Kartellwächter geben Widerstand gegen VR-Zukauf von Meta auf

US-Wettbewerbshüter haben ihren Widerstand gegen den Versuch des Facebook-Konzerns Meta aufgegeben, seine starke Position im Geschäft mit virtueller Realität (VR) durch einen Zukauf auszubauen. Nach einer Niederlage vor Gericht zogen sie ihre Einwände gegen die Übernahme der Firma hinter einer VR-Fitness-App zurück, wie aus einem am Wochenende veröffentlichten Dokument hervorgeht.

Amazon haftet nicht für irreführende Werbung eines Affiliate-Partners

Amazon haftet nicht für irreführende Werbung eines Affiliate-Partners

Der Betreiber eines Affiliate-Programms haftet nicht für irreführende Werbung eines Affiliate-Partners, wenn dieser im Rahmen eines eigenen Produkt- oder Dienstleistungsangebots tätig geworden ist und es deshalb an einer Erweiterung des Geschäftsbetriebs des Programm-Betreibers fehlt. Dies hat der Bundesgerichtshof im Streit zwischen einem Matratzenhersteller und Amazon klargestellt.

Missbrauch einer beherrschenden Stellung durch Ausschließlichkeitsklauseln in Vertriebsverträgen

Missbrauch einer beherrschenden Stellung durch Ausschließlichkeitsklauseln in Vertriebsverträgen

Der Missbrauch einer beherrschenden Stellung durch Ausschließlichkeitsklauseln in Vertriebsverträgen setzt voraus, dass diese Verdrängungswirkungen entfalten können. Wie der Europäische Gerichtshof entschieden hat, müsse die Wettbewerbsbehörde dabei die tatsächliche Eignung zur Verdrängung auch unter Berücksichtigung der Beweise prüfen, die von dem Unternehmen in beherrschender Stellung vorgelegt worden seien.