Kommunen fordern Verschiebung der Reform des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende

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Kommunen fordern Verschiebung der Reform des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende. beck-aktuell, 16.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167331)
Die Kommunen haben die Bundesregierung aufgefordert, die zum Jahreswechsel geplante Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende um ein halbes Jahr zu verschieben. Die Änderungen seien weder personell noch organisatorisch so kurzfristig umsetzbar, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, der "Passauer Neuen Presse" (Ausgabe vom 16.11.2016). Nach Plänen von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sollen Kinder von Alleinerziehenden künftig länger staatlich unterstützt werden, wenn der andere Elternteil Unterhalt verweigert. Das Bundeskabinett befasst sich am 16.11.2016 mit der Reform.
Altersgrenze soll von zwölf auf 18 Jahre erhöht werden
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Begrenzung der Bezugsdauer auf bisher sechs Jahre abzuschaffen und die Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss von zwölf auf 18 Jahre zu erhöhen. Der Staat lässt sich diese Geldleistungen in der Regel vom unterhaltspflichtigen Elternteil erstatten.
Über 70.000 Kinder betroffen
Mehr als 70.000 Kinder von Alleinerziehenden verlieren bisher pro Jahr ihren Anspruch auf staatlichen Unterhaltsvorschuss, weil sie bereits seit sechs Jahren Leistungen beziehen oder ihr zwölftes Lebensjahr vollendet haben. Dies geht nach Informationen der Linken im Bundestag aus aktuellen Daten der Regierung hervor.
Mehrkosten in Höhe von 790 Millionen Euro
Mitte Oktober 2016 hatten Bund und Länder bei ihrer Einigung über die künftigen Finanzbeziehungen die Reform des Unterhaltsvorschusses im Grundsatz beschlossen. Bisher trägt der Bund ein Drittel der Kosten, die Länder zwei Drittel. Bliebe es dabei, müsste der Bund künftig 260 Millionen Euro mehr aufbringen, die Länder 530 Millionen Euro.
Bund will auf Rückgriff-Anteil verzichten
Die künftige Kostenverteilung ist zwischen Bund und Ländern noch strittig. Dem Vernehmen nach bietet der Bund an, künftig auf seinen Anteil beim sogenannten Rückgriff zugunsten der Länder zu verzichten. Damit ist das Geld gemeint, das Länder und Kommunen Alleinerziehenden per Unterhaltsvorschuss auslegen, sich dann aber zurückholen sollen – fast immer von säumigen Vätern. Dieser Rückgriff scheitert aber oft.
Kommunen wollen Reform verschieben
Die Kommunen dringen schon länger darauf, die für den 01.01.2017 geplanten Änderungen beim Unterhaltsvorschuss zu verschieben. Ein Gesetz, das frühestens Mitte Dezember 2016 verabschiedet werde, könne nicht zwei Wochen später ausgeführt werden, warnen die Spitzenverbände von Städten und Gemeinden. Dies funktioniere personell und organisatorisch nicht.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Kommunen fordern Verschiebung der Reform des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende. beck-aktuell, 16.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167331)



