DAV kritisiert Pläne der Regierungskoalition

Zitiervorschlag
DAV kritisiert Pläne der Regierungskoalition. beck-aktuell, 21.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168566)
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) zeigt sich besorgt über die von der Regierungskoalition geplante Reform des Bundesnachrichtendienst-Gesetzes. Die vorgesehenen Änderungen im BND-Gesetz würden zum Teil auf unhaltbaren Rechtsansichten basieren und die Befugnisse der Nachrichtendienste in wesentlichen Bereichen erheblich ausweiten. Darüber hinaus seien die Neuerungen nicht geeignet, die Kontrolle der Nachrichtendienste zu verbessern, heißt es in einer Mitteilung vom 20.10.2016. Der DAV fordert darin die Schaffung eines "Anwalts der Betroffenen" mit eigenen Klagerechten sowie einen besseren Schutz von Berufsgeheimnisträgern.
Kontrollgremien bislang nicht wirksam
Die vorhandenen Kontrollgremien hätten sich in der Vergangenheit nicht als wirksam erwiesen, wie die Enthüllungen aus den NSA- und NSU-Untersuchungsausschüssen und der zuletzt bekannt gewordene Bericht der Bundesdatenschutzbeauftragten über Missstände beim Bundesnachrichtendienst zeigen würden. "Anstatt die Kontrolle der Nachrichtendienste auf immer mehr Gremien aufzuspalten, deren Befugnisse für eine effektive Kontrolle nicht ausreichen, sollte für alle nachrichtendienstlichen Tätigkeiten ein unabhängiger Anwalt der Betroffenen mit eigenem Klagerecht eingerichtet werden", betonte DAV-Präsident Ulrich Schellenberg in einer Mitteilung vom 20.10.2016.
DAV: Gesetzesentwürfe müssen deutlich nachgebessert werden
Wer von heimlichen Überwachungsmaßnahmen durch die Nachrichtendienste betroffen ist, erfahre dies oftmals gar nicht erst und habe dann auch keine Möglichkeit rechtlich dagegen vorzugehen. Eine effektive Kontrolle der Nachrichtendienste gebiete daher schon die Rechtsschutzgarantie aus Artikel 19 Absatz 4 GG, so Schellenberg. Hier müssten die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung noch deutlich nachgebessert werden. Stattdessen würden sie von der rechtlich unhaltbaren Annahme ausgehen, dass der Telekommunikationsverkehr von Ausländern im Ausland nicht durch Artikel 10 GG geschützt sei, kritisiert er. Selbst der Präsident des BVerfG a. D. Hans-Jürgen Papier habe diese Ansicht in einem Gutachten zuletzt "in jeder Hinsicht und offenkundig als unhaltbar" bezeichnet.
Umgehung der Beschränkungen durch das G-10-Gesetz
In der Konsequenz würden dadurch auch die Beschränkungen durch das G-10-Gesetz umgangen. Dies gelte etwa für die Begrenzung der zulässigen Überwachung von Datenleitungen auf 20%, aber auch für den besonderen Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie etwa Abgeordnete, Rechtsanwälte oder Journalisten. Eine Unterscheidung zwischen Auslands- und Inlandsaufklärung sei aber nicht nur rechtlich, sondern auch rein technisch problematisch. Der DAV fordert in seiner Mitteilung einen einheitlichen Schutz aller zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträger vor heimlicher Überwachung durch die Nachrichtendienste.
- Redaktion beck-aktuell
Zitiervorschlag
DAV kritisiert Pläne der Regierungskoalition. beck-aktuell, 21.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168566)



