Reaktionen auf BKA-Urteil des BVerfG

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Reaktionen auf BKA-Urteil des BVerfG. beck-aktuell, 20.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177481)
Das Urteil, mit dem das Bundesverfassungsgericht am 20.04.2016 die umfangreichen Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Terrorabwehr zum Teil für verfassungswidrig erklärt hat (Az.: 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09), ist auf unterschiedliches Echo gestoßen. So kann Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Einwände des Gerichts gegen das BKA-Gesetz zum Teil nicht nachvollziehen. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßten dagegen die Entscheidung überwiegend.
De Maizière teilt Einwände aus Karlsruhe gegen BKA-Gesetz nicht
Es gebe einige Bedenken des Gerichts, die er "nicht teile und die den Kampf gegen den internationalen Terrorismus nicht erleichtern", sagte de Maizière am 20.042016 in Berlin. "Leben müssen wir damit trotzdem." Er habe das Urteil aus Karlsruhe zur Kenntnis genommen. "Es ist zu respektieren und umzusetzen." Ob die Bundesregierung das noch in dieser oder erst in der nächsten Legislaturperiode angeht, ließ de Maizière zunächst offen. Das müsse noch geprüft und mit dem Koalitionspartner besprochen werden.
Minister will Handlungsmöglichkeiten bei der Nachbesserung des Gesetzes voll ausschöpfen
Der Minister sagte, er werde sich aber dafür einsetzen, dass die vom Gericht aufgezeigten Handlungsmöglichkeiten bei der Nachbesserung des Gesetzes voll ausgeschöpft würden. Die Befugnisse im Kampf gegen den Terror müssten "praktikabel anwendbar" bleiben. "Insbesondere der Informationsaustausch zwischen den Behörden in Deutschland und mit unseren internationalen Partnern muss erhalten, ja noch ausgebaut werden." Denn dies sei ein Schlüssel im Anti-Terror-Kampf.
Kläger-Anwalt Hirsch: Urteil könnte weitreichende Folgen haben
Das Karlsruher Urteil hat aus Sicht des ehemaligen Bundestags-Vizepräsidenten Burkhard Hirsch Auswirkungen weit über das BKA-Gesetz hinaus. Ähnliche Bestimmungen gebe es auch im Verfassungsschutzgesetz, in der Strafprozessordnung und in anderen Regelungen, sagte Hirsch, der eine der Klagen vor dem BVerfG vertreten hatte, am 20.04.2016 in Karlsruhe. Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum, einer der Kläger, sagte, durch das Urteil seien die Maßstäbe wieder zurechtgerückt. "Das Gericht hat sich erneut bewährt als Hüterin des Rechtsstaates." Nun müsse das Parlament nacharbeiten. Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele, der mit mehreren Parteikollegen die zweite Beschwerde eingereicht hatte, betonte, dass nun insbesondere der Kernbereich der privaten Lebensführung besser geschützt werden müsse. "Wir haben ein Recht auf Privatsphäre", sagte er.
Anwaltverein fordert Ausnahme aller Anwälte von Überwachungsmaßnahmen
Der DAV bewertete die Entscheidung des BVerfG zum BKA-Gesetz, wonach die dort geregelten Einschränkungen des anwaltlichen Berufsgeheimnisses verfassungswidrig sind, als positiv. "Der Schutz des Berufsgeheimnisses ist kein Privileg der Anwälte sondern ein Recht der Mandanten", sagte DAV-Präsident Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg am 20.04.2016. Dieses Recht biete den Mandanten einen unverzichtbaren Schutzraum. Der Gesetzgeber sei jetzt aufgefordert, bei der Änderung des BKA-Gesetzes alle Anwälte von Überwachungsmaßnahmen auszunehmen. Nur so könne ein einheitliches Schutzniveau mit der Regelung des Strafprozessrechts erreicht werden.
DJV begrüßt Karlsruhes Entscheidung überwiegend
Auch Der DJV begrüßte grundsätzlich das Urteil des BVerfG. Allerdings bedauerte er, dass das Gericht den im Gesetz nicht sehr stark ausgeprägten Schutz des Berufsgeheimnisses von Journalisten für hinreichend gehalten hat. DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall bezeichnete die Entscheidung als "teilweisen Punktsieg für die Gegner des BKA-Gesetzes". Die vorgegebene Überarbeitung des Gesetzes durch den Bundestag biete die Chance, die berechtigte Kritik des DJV wie auch anderer Medien- und Bürgerrechtsorganisationen erneut zu berücksichtigen, sagte der DJV-Vorsitzende: Bei der Neufassung müsse aber erreicht werden, dass Journalisten vor Überwachungsmaßnahmen besser geschützt werden. Journalisten, die zum Beispiel über den Terror recherchieren, dürften nicht ins Fadenkreuz der Ermittler geraten.
Deutsches Institut für Menschenrechte lobt Vorgaben für internationale Sicherheitskooperation
Das Deutsche Institut für Menschenrechte lobte, dass das Gericht auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards bei der Terrorismusbekämpfung dringt. Wie Direktorin Beate Rudolf erklärte, sei dies gerade nach den Anschlägen von Paris und Brüssel besonders wichtig. Das BVerfG stelle klar, dass dem internationalen Informationsaustausch deutscher Sicherheitsbehörden dort Grenzen zu setzen sind, wo in den Empfängerländern Menschenrechtsverletzungen drohen und wo Daten in den Herkunftsstaaten menschenrechtswidrig erlangt wurden.
- Redaktion beck-aktuell
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