Präventionsgesetz im Bundestag beschlossen

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Präventionsgesetz im Bundestag beschlossen. beck-aktuell, 19.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191986)
Der Bundestag hat am 18.06.2015 mit der Koalitionsmehrheit das Präventionsgesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verabschiedet. Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist ein verbesserter Impfschutz. Unter dem Eindruck des jüngsten Masernausbruchs in Berlin und anderen Regionen hatte die große Koalition von Union und SPD die Bestimmungen für den Impfschutz während des parlamentarischen Verfahrens noch verschärft.
Kein Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen bei Masern
Alle Ärzte, auch Betriebsärzte, sollen nun Patienten impfen und dies mit der Krankenkasse abrechnen können. Generell gelte: Ein Patient dürfe nicht abgewiesen werden, wenn er eine nötige Schutzimpfung wünsche. Behörden wie Gesundheitsämter sollen ungeimpfte Kinder und Erwachsene beim Auftreten von Masern vom Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen vorübergehend ausschließen können.
Zusätzliche Gesundheitsuntersuchung für Jugendliche
Insgesamt sollen die gesetzlichen Krankenkassen vom kommenden Jahr an 7 Euro statt bislang 3,09 Euro pro Versichertem und Jahr für Gesundheitsförderung ausgeben können. Bis zum 18. Lebensjahr sollen Jugendliche zudem eine zusätzliche Gesundheitsuntersuchung erhalten.
Detailkritik an Gesetz
Gröhes Gesetz stößt grundsätzlich auf Zustimmung, wird aber in Teilen kritisiert. Die Linken-Abgeordnete Birgit Wöllert kritisierte in der Aussprache im Bundestag unter anderem, das Gesetz sei nicht auf dem neuesten Stand der Wissenschaft. Die gesetzlichen Krankenkassen beklagen, dass nur Kranken- und Pflegeversicherung finanziell belastet werden. Bund, Länder und Gemeinden etwa würden auf keinen Beitrag für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe verpflichtet. Nach Auffassung der Apothekerschaft vergibt das Gesetz wichtige Chancen zur Vorsorge in der Bevölkerung. Die Möglichkeiten der gut 20.000 Apotheken würden etwa beim Kampf gegen die Impfmüdigkeit oder zur Früherkennung von Diabetes nicht genutzt.
Impfungen: Nationaler Aktionsplan verabschiedet
Ebenfalls am Donnerstag wurde zum Auftakt der 4. Nationalen Impfkonferenz ein Nationaler Aktionsplan verabschiedet, mit dem Masern und Röteln bis 2020 in Deutschland dauerhaft eliminiert werden sollen. Gröhe rief Ärzte, Kitas, Schulen und Eltern zu einer gemeinsamen Kraftanstrengung auf, um die Impflücken zu schließen. «Vor allem bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen fehlen noch wichtige Schutzimpfungen, etwa die gegen Masern», erklärte er. Der Plan sieht unter anderem vor, dass mindestens 95% der Kleinkinder bis zum Alter von 15 Monaten und ebenso viele Schulanfänger insgesamt zweimal gegen Masern, Röteln und Mumps geimpft werden.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Präventionsgesetz im Bundestag beschlossen. beck-aktuell, 19.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191986)



