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Polen

Präsident unterschreibt In-vitro-Gesetz

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Künstliche Befruchtung nach dem In-vitro-Verfahren erhält in Polen nach jahrelangem Streit einen rechtlichen Rahmen. Präsident Bronislaw Komorowski unterzeichnete am 22.07.2015 das sogenannte In-vitro-Gesetz. Eri bedauerte die emotional geführte und "schädliche Debatte im Parlament, die verletzend für betroffene Familien war“. Sie sei mehr von Ideologie als von der Suche nach Lösungen für ungewollt kinderlose Paare geprägt gewesen.

Freude und Enttäuschung nach Gesetzesunterzeichnung

Nachdem mit Komorowskis Unterschrift unter das Gesetz die letzte Hürde für das seit acht Jahren geplante Gesetz genommen wurde, sprachen Vertreter der liberalkonservativen Regierungspartei Bürgerplattform (PO) und der linken Opposition von einem "großen Tag für Polen“. Die nationalkonservative Oppositionspartei "Recht und Gerechtigkeit" forderte hingegen, das Gesetz müsse geändert werden, um "Leben zu schützen“. Auch die katholische Bischofskonferenz reagierte mit "tiefer Enttäuschung“ auf das Gesetz. In einer Stellungnahme erklärten die Bischöfe, Katholiken dürften das In-vitro-Verfahren nicht anwenden.

Rechtslage zum In-vitro-Verfahren

Bisher wurden in Polen In-vitro-Verfahren nur in Privatkliniken durchgeführt, es gab keine Erstattung der Kosten durch Krankenkassen. Nach dem neuen Gesetz haben Paare Zugang zu In-vitro-Befruchtung, wenn andere Methoden mindestens zwölf Monate erfolglos bleiben. Das Verfassungsgericht muss prüfen, ob Ei- oder Samenzellen etwa Koma-Patienten entnommen werden dürfen, die ihren Willen nicht äußern können, deren Partner oder Partnerin aber dennoch gemeinsamen Nachwuchs will.