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Neuregelung des anwaltlichen Gesellschaftsrechts vorgelegt

Carl von Ossietzky

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vorgelegt. Anwälte und Steuerberater sollen mehr gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit erhalten. Die interprofessionelle Zusammenarbeit soll leichter möglich sein.

Handlungsbedarf nach BVerfG-Entscheidung

Zur Begründung heißt es in dem Entwurf, im Bereich des anwaltlichen Gesellschaftsrechts bestehe Handlungsbedarf, da das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zum zulässigen Gesellschafterkreis und den Mehrheitserfordernissen in interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften unter Beteiligung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für teilweise verfassungswidrig erklärt habe. Zudem sei das geltende Berufsrecht der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften unvollständig und inkohärent. Darüber hinaus seien zahlreiche Einzelpunkte im Bereich des Berufsrechts reformbedürftig.

Gewährung gesellschaftsrechtlicher Organisationsfreiheit

Vorgesehen ist laut Entwurf eine umfassende Neuregelung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften in der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz, die die Einzelfallentscheidungen des BVerfG berücksichtigt. Ziel sei es, der Anwaltschaft und den Steuerberatern gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren, weitgehend einheitliche und rechtsformneutrale Regelungen für alle anwaltlichen, patentanwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften zu schaffen und die interprofessionelle Zusammenarbeit zu erleichtern.

Berufsausübungsgesellschaft als zentrale Organisationsform

Außerdem werde die Berufsausübungsgesellschaft als zentrale Organisationsform anwaltlichen, patentanwaltlichen und steuerberatenden Handelns anerkannt. Über die Neuregelung des Gesellschaftsrechts hinaus modernisiert der Entwurf das Berufsrecht. Der Bundestag stimmt am 24.03.2021 ohne Aussprache über die Vorlage ab, die in den Rechtsausschuss überwiesen werden soll.