Neues Gesetz soll Cannabiskonsum für Schwerkranke auf Rezept ermöglichen

Zitiervorschlag
Neues Gesetz soll Cannabiskonsum für Schwerkranke auf Rezept ermöglichen. beck-aktuell, 04.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176641)
Schwerkranke, für die es keine Therapie-Alternativen gibt, können künftig Cannabis-Arzneimittel ärztlich verordnet bekommen. Wie die Bundesregierung am 04.05.2016 mitteilte, hat das Kabinett dazu Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes beschlossen. Die Kosten erstattet nach der Neuregelung die gesetzliche Krankenversicherung. Voraussetzung ist nach den Plänen der Bundesregierung, dass alle anderen therapeutischen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft wurden. Der Arzt soll Cannabis-Arzneimittel nur verordnen dürfen, wenn deren Einnahme die Symptome oder den Krankheitsverlauf voraussichtlich verbessert. Die Deutsche Schmerzgesellschaft begrüßt den Beschluss der Bundesregierung.
Ausreichende Versorgung mithilfe einer Cannabisagentur
Eine staatliche Cannabisagentur soll sich dem Gesetzentwurf zufolge um den Import medizinischer Cannabis-Arzneimittel kümmern. Je nach Bedarf soll sie auch Aufträge über den Anbau von Medizinalhanf vergeben und anschließend die Gesamtproduktion aufkaufen dürfen. Weiterverkaufen werde die Agentur diese Cannabis-Erzeugnisse an Arzneimittelhersteller, Großhändler und Apotheken mit entsprechenden betäubungsmittelrechtlichen Genehmigungen. Gewinn dürfe sie dabei nicht machen. Die Cannabisagentur soll beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt werden.
Pflicht zu Teilnahme an Begleitforschung
Wer gesetzlich krankenversichert ist, erhält nach der geplanten Neuregelung künftig einen Anspruch auf Kostenerstattung durch seine Krankenkasse. Allerdings müssten sich die Versicherten bereiterklären, an einer Begleitforschung teilzunehmen. Diese Forschung sei wichtig, so die Bundesregierung, da bisher keine ausreichenden, wissenschaftlich zuverlässigen Daten über die therapeutische Wirksamkeit von Cannabis vorliegen. Eine gesicherte Wirksamkeit aber sei normalerweise für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Voraussetzung, um Arzneimittelkosten zu übernehmen. Das BfArM wird nach der geplanten Reform mit der Begleitforschung beauftragt. Diese begleitende Forschung bestehe in einer Datenerhebung. Die übermittelten Daten sollen in anonymisierter Form und nur zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung verarbeitet werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse will der Gemeinsame Bundesausschuss dazu nutzen, um zu entscheiden, in welchen Fällen Cannabis zukünftig auf Kosten der GKV verordnet wird.
Deutsche Schmerzgesellschaft begrüßt Gesetzentwurf
Die Deutsche Schmerzgesellschaft lobte den Beschluss des Bundeskabinetts, den therapeutischen Einsatz von Substanzen aus der Hanfpflanze, den sogenannten Cannabinoiden, zu erleichtern. Sofern eine medizinische Indikation bestehe, sollte eine unbürokratische Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen ermöglicht und ein kontrollierter Zugang von Patienten gewährleistet werden. "Allerdings bedarf es einer differenzierten Betrachtung und genauen Indikationsstellung sowie Qualitätssicherung der Therapie", forderte Michael Schäfer, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft.
Eigenanbau bleibt verboten
Die Bundesregierung wies daraufhin, dass der beschlossene Gesetzentwurf nichts an der Haltung zur Freigabe von Cannabis ändere: Der Eigenanbau – selbst zu medizinischen Zwecken – als auch seine Verwendung zu Rauschzwecken blieben verboten, heißt es.
- Redaktion beck-aktuell
Zitiervorschlag
Neues Gesetz soll Cannabiskonsum für Schwerkranke auf Rezept ermöglichen. beck-aktuell, 04.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176641)



