Landesminister wollen Musterklage für Verbraucher

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Landesminister wollen Musterklage für Verbraucher. beck-aktuell, 19.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177611)
Angesichts des VW-Abgas-Skandals wollen die Länder die Rechte von Verbrauchern gegenüber Unternehmen stärken. Nach einem Vorschlag der zuständigen Landesminister soll der Bund eine Verbraucher-Musterklage einführen. Dies geht aus einem Entwurf hervor, über den die Ressortchefs bei der anstehenden Verbraucherschutzminister-Konferenz vom 20.04.2016 bis 22.04.2016 in Düsseldorf beraten wollen. Über den Vorschlag hatte zunächst die Funke Mediengruppe berichtet.
Kollektiver Rechtsschutz hilfreich bei Klagen gegen Konzerne
Danach sollen etwa Verbände stellvertretend für eine Vielzahl von Verbrauchern Schadenersatzansprüche gerichtlich feststellen lassen können. Denn für den Einzelnen sei es wegen der Vielschichtigkeit der Sachlage nicht zumutbar, gegenüber einem Weltkonzern wie etwa Volkswagen Ansprüche individuell geltend zu machen, heißt es in dem Entwurf. Kollektiver Rechtsschutz könnte dagegen hilfreich sein, da viele Verbraucher von derselben rechtswidrigen Handlung eines Unternehmens betroffen seien. Gleichzeitig würden hierdurch die Gerichte entlastet.
In Deutschland gibt es keine Sammelklagen wie in den USA
Niedersachsen, der zweitgrößte Aktionär des Autobauers, unterstütze den Plan, hieß es aus dem Umfeld der Landesregierung. Der starke Fokus auf VW als Ursache werde aber als problematisch empfunden. "Niedersachsen wird sich konstruktiv-kritisch an dieser Debatte beteiligen“, sagte ein Sprecher des niedersächsischen Verbraucherschutzministeriums. Musterklagen für Verbraucher prüft auch das Bundesjustizministerium, wie ein Sprecher auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die Gespräche dazu liefen noch. Sammelklagen ("class action“) wie in den USA gibt es in Deutschland nicht. Dabei müssen Kläger nicht ihren individuellen Schaden nachweisen, sondern nur ihre Zugehörigkeit zur betroffenen Gruppe ("class“).
Anleger stehen mit Möglichkeit einer Musterklage besser da
Für Anleger gibt es allerdings bereits die Möglichkeit einer Musterklage nach deutschen Kapitalmarktrecht. Dabei wird aus einer Vielzahl ähnlicher Fälle einer herausgenommen, um zentrale Rechtsfragen zu klären. Anschließend muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Grundsatzentscheidung passt. Verbraucherverbände können außerdem generell durchsetzen, dass Unternehmen unlautere Geschäftspraktiken unterlassen oder rechtswidrige Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht mehr verwenden.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Landesminister wollen Musterklage für Verbraucher. beck-aktuell, 19.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177611)



