Menschenrechtsinstitut hält zentrale Regelungen im Asylpaket II für menschenrechtswidrig

Zitiervorschlag
Menschenrechtsinstitut hält zentrale Regelungen im Asylpaket II für menschenrechtswidrig. beck-aktuell, 04.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181211)
Das vom Bundeskabinett am 03.02.2016 verabschiedete Asylpaket II verstößt möglicherweise in zentralen Regelungen gegen Menschenrechte. Diese Ansicht hat jedenfalls das Deutsche Institut für Menschenrechte in einer Stellungnahme geäußert. Die geplante extreme Verkürzung des Asylverfahrens sowie die eingeschränkten Rechtsschutzmöglichkeiten seien mit den grund- und menschenrechtlichen Anforderungen an ein faires Verwaltungs- und Gerichtsverfahren nicht vereinbar.
Angemessene und unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung in Gefahr
"Der Gesetzesentwurf widerspricht dem menschenrechtlichen Gebot eines fairen Asylverfahrens. Er sieht vor, dass das Asylverfahren bei einer Vielzahl von Asylsuchenden 'in besonderen Aufnahmeeinrichtungen' beschleunigt durchgeführt werden kann. Nach dem beschleunigten Verfahren würde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) innerhalb einer Woche über den Asylantrag entscheiden", erläutert Beate Rudolf, Direktorin des Instituts. Zudem müssten Antragsteller innerhalb von einer Woche Eilrechtsschutz gegen eine ablehnende Entscheidung einlegen und die Verwaltungsgerichte innerhalb einer Woche über den Antrag entscheiden. Eine angemessene und unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung könne in den Aufnahmezentren aufgrund der hohen Anzahl der Betroffenen und der in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Residenzpflicht kaum gewährleistet werden. Verfahrensgarantien, wie sie auch in der EU-Asylverfahrensrichtlinie vorgesehen sind, der Zugang zu Rechtsberatung und Sprachmittlung würden dadurch unterlaufen.
Auch Rechte besonders schutzbedürftiger Menschen würden verletzt
Die Schnellverfahren in "besonderen Aufnahmeeinrichtungen" mit verkürzten Fristen für Rechtsbehelfe würden nach Ansicht Rudolfs auch die Rechte besonders schutzbedürftiger Menschen, darunter Traumatisierte, verletzen. Sie wirkten sich besonders auf Frauen aus, die geschlechtsspezifische Verfolgung erlebt haben und dies in einer Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vortragen müssen. Würde der Gesetzentwurf unverändert vom Gesetzgeber verabschiedet, würden auch das Recht auf Familienleben verletzt und menschenrechtliche Garantien außer Kraft gesetzt, die vor Abschiebung bei Lebensgefahr schützen, betont Rudolf.
- Redaktion beck-aktuell
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Menschenrechtsinstitut hält zentrale Regelungen im Asylpaket II für menschenrechtswidrig. beck-aktuell, 04.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181211)



