Länder verlangen Nachbesserung bei Hartz-IV-Erhöhung

Zitiervorschlag
Länder verlangen Nachbesserung bei Hartz-IV-Erhöhung. beck-aktuell, 07.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167891)
Die Länder haben Zweifel, ob die von der Bundesregierung geplante Hartz-IV-Erhöhung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird und die neuen Regelsätze tatsächlich zu einer Besserstellung der Leistungsberechtigten führen. Der Bundesrat forderte in seiner Sitzung vom 04.11.2016 eine deutliche Nachbesserung der geplanten leichten Erhöhung zum Jahr 2017, insbesondere müssten die Energiekosten besser berücksichtigt werden. Auch im Übrigen fällt die umfangreiche Stellungnahme des Bundesrates zu dem Regierungsentwurf kritisch aus.
Bedarfsgerechte Ermittlung
So müsse unter anderem sichergestellt werden, dass es bei der Ermittlung der Regelbedarfe nicht zu Zirkelschlüssen zu Lasten der sogenannten Aufstocker und verdeckt Armen komme. Außerdem sollten die Regelbedarfsstufen besser voneinander abgegrenzt werden, um eine Schlechterstellung von Personengruppen zu vermeiden. Darüber hinaus warnt der Bundesrat, dass die Energiekosten bei der Ermittlung der Regelbedarfe anders berücksichtigt werden müssten, um ihre Deckung zu sichern. Auch fürchtet er, dass auch die Kosten von langlebigen Gebrauchsgütern für den Haushalt nicht gedeckt sein könnten. Weiter appelliert er, bei getrennt lebenden Eltern den Mehrbedarf des zum Umgang mit dem Kind berechtigten Elternteils zu berücksichtigen. Zudem müssten der existenznotwendige Bedarf an Sehhilfen sichergestellt und das Schulbedarfspakt erhöht werden.
Regelbedarfe werden minimal erhöht
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbständig bestreiten können, ab Januar 2017 mehr Geld erhalten. Die Regelleistungen für Kinder bis zum 13. Lebensjahr sollen am stärksten steigen. Ihnen sollen künftig 21 Euro mehr zustehen und damit 291 Euro im Monat. Jugendliche ab 14 Jahre bekommen mit 311 Euro fünf Euro mehr als bislang. Der Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene soll von 404 Euro auf 409 Euro pro Monat steigen. Für zwei erwachsene Leistungsempfänger in einer Wohnung soll der Regelsatz um vier Euro auf 368 Euro pro Person und Monat angehoben werden. Die Neufestlegung habe erfolgen müssen, da neue Daten des Statistischen Bundesamtes über das Ausgabeverhalten der Haushalte in Deutschland vorliegen. Die Länder bezweifeln jedoch, dass mit der geringen Anhebung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausreichend umgesetzt sind.
Weiteres Verfahren
Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun an die Bundesregierung, die sich dazu äußern kann. Anschließend leitet sie beides dem Bundestag zu. Dieser hat bereits am 21.10.2016 in Erster Lesung mit der Beratung des eilbedürftigen Regierungsentwurfs begonnen. Nach Verabschiedung im Bundestag wird der Bundesrat abschließend über die Zustimmung zu dem Gesetz beraten, das zum 01.01.2017 in Kraft treten soll. Dabei bedauern die Länder, dass sie an dem Gesetzgebungsverfahren zu spät beteiligt und wichtige Forderungen von ihnen nicht berücksichtigt worden sind. Dies solle im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachgeholt werden.
- Redaktion beck-aktuell
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Länder verlangen Nachbesserung bei Hartz-IV-Erhöhung. beck-aktuell, 07.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167891)



