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Bundesregierung will eigenen Vorschlag zur flexiblen Aufgabenübertragung in der Justiz erarbeiten

Vollzeit mit der Brechstange?

Die Länder wollen die Aufgabenverteilung in der Justiz flexibler gestalten. Sie sollen dazu die Möglichkeit erhalten, Aufgaben von Richtern auf Rechtspfleger und von Rechtspflegern auf Urkundsbeamte zu übertragen. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs.:18/9237) vor, den die Bundesregierung jetzt dem Bundestag zugeleitet hat. In ihrer Stellungnahme kündigt sie einen eigenen Formulierungsvorschlag an.

Möglichkeit zur Verlagerung von Richteraufgaben

Durch eine Länderöffnungsklausel sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, in Nachlasssachen bisher dem Richter vorbehaltene Aufgaben an Rechtspfleger zu verlagern sowie die bisher Rechtspflegern vorbehaltene Kosten- und Vergütungsfestsetzung an Urkundsbeamte beziehungsweise Justizangestellte zu übertragen. Die Länderkammer begründet dies mit der Überlastung vieler Richter und der Entlastung untergeordneter Mitarbeiter der Justiz durch den technischen Fortschritt, insbesondere die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. Verfassungsrechtlich sei dies unbedenklich, da die Entscheidungen der Justizmitarbeiter jederzeit richterlich überprüft werden könnten. Mit der Übertragung von Kompetenzen würden zudem Justizberufe attraktiv gehalten, schreibt der Bundesrat.

Bundesregierung gegen Länderöffnungsklausel

Die Bundesregierung unterstützt in ihrer Stellungnahme das Grundanliegen des Gesetzentwurfs, wendet sich aber gegen die Ausgestaltung im Einzelnen. Insbesondere lehnt sie den Weg über eine Länderöffnungsklausel ab. Unter anderem vor dem Hintergrund europäischer Harmonisierungsbestrebungen spricht sie sich gegen eine "Zersplitterung der funktionellen Zuständigkeit" in den Bundesländern aus. Die Bundesregierung kündigte an, im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens einen eigenen Formulierungsvorschlag zu erarbeiten.