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Länder billigen Gesetz zum verbesserten Schutz für Sparer

Parken in Pink

Der Bundesrat hat das Kleinanlegerschutzgesetz in seiner Sitzung am 12.06.2015 gebilligt. Das Gesetz soll den Anlegerschutz in Deutschland verbessern und nimmt dazu unter anderem Änderungen im Vermögensanlage- und Wertpapierhandelsgesetz sowie im Handelsgesetzbuch vor.

Pflicht zu ständig aktuellen Prospekten

Die Änderungen sollen insbesondere die Transparenz von Vermögensanlagen erhöhen und so die Anleger künftig besser informieren. Anbieter von Vermögensanlagen seien zukünftig verpflichtet, zu ihren Produkten jederzeit einen aktuellen Prospekt zur Verfügung zu stellen.

Neue BaFin-Befugnisse

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhalte Befugnisse, um die Vermarktung oder den Vertrieb von bestimmten – insbesondere besonders komplexen – Produkten einschränken oder verbieten zu können. Dies solle die Anleger vor aggressiver Werbung sowie nur schwer kontrollierbaren Produkten schützen. Zudem verankere das Gesetz den kollektiven Verbraucherschutz als Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Das Gesetz werde nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet. Es solle überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.