Angelegtes Gold weg
Lagerbetreiberin haftet nicht
Wer einer betrügerischen Anlagefirma aufsitzt, die in einem Lager weniger Gold aufbewahrt hatte als den Kunden zustünde, kann nicht die Betreiberin des Lagers für Verluste haftbar machen. Zumindest dann, wenn diese nichts von den kriminellen Machenschaften wusste, so das OLG Frankfurt am Main.