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Koalitionsabgeordnete stellen neuen Entwurf zu Sterbehilfe vor

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Eine Gruppe von Abgeordneten der schwarz-roten Koalition hat am 17.06.2015 einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Sterbehilfe vorgestellt. Die Parlamentarier von Union und SPD um Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) sowie die SPD-Fraktionsvize Carola Reimann und Karl Lauterbach (SPD) wollen einen ärztlich assistierten Suizid ermöglichen, wenn der Patient sterbenskrank ist und extrem leidet.

Hintze: Ärzte vor standesrechtlichen Sanktionen schützen

“Wir wollen den Arzt vor standesrechtlichen Sanktionen schützen, wenn er dem Patientenwunsch folgt, ihm hier beim friedlichen Entschlafen zu helfen“, sagte Hintze. Die Befürchtung, Menschen würden so zum Suizid gezwungen, nannte er abwegig. “Das ist eine bevormundende Befürchtung, die dem Patienten die Selbstbestimmung abspricht“, so Hintze. Ihnen gehe es um Patienten, die bei vollem Bewusstsein und einwilligungsfähig seien, die in aller Ruhe alle Möglichkeiten abgewogen hätten und mit Hilfe ihres Arztes einen qualvollen Tod vermeiden wollten. Parallel zur Gruppe um Hintze haben noch drei weitere Gruppen Anträge zur Sterbehilfe erarbeitet.

Katholische Kirche übt Kritik

Kritik kommt vorab von der Katholischen Kirche. “Mit dem Vorschlag wird der assistierte Suizid erstmals als ärztliche Aufgabe definiert und als Handlungsoption neben die Möglichkeiten der palliativen und hospizlichen Versorgung gestellt“, sagte der Leiter des Kommissariats der Deutschen Bischöfe, Prälat Karl Jüsten, der “Passauer Neuen Presse“. Damit bestehe die Gefahr, dass sich Menschen in schwierigsten Lebenssituationen womöglich gezwungen sehen, sich für die Option Suizid zu entscheiden.

Andere Gruppenanträge gegen gewerbsmäßige Sterbehilfe

Die anderen drei Gruppenanträge streben strafrechtliche Regelungen an. Sie sind im Kern gegen eine organisierte, gewerbsmäßige Sterbehilfe. Die erste Lesung aller Gruppenanträge ist für den 02.07.2015 geplant und damit noch vor der Parlaments-Sommerpause. Anfang November 2015 will der Bundestag einen Beschluss zum Thema Sterbehilfe fassen.

Einigkeit über Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung

Die größte Chance auf eine breite Zustimmung hat der Gesetzentwurf einer fraktionsübergreifenden Gruppe um Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Linke) und Elisabeth Scharfenberg (Grüne). Dieser will die geschäftsmäßige Förderung der Sterbehilfe unter Strafe stellen. Ansonsten sollen die bisherigen Regelungen gelten. Diesem Entwurf neigt angeblich ein großer Teil der Unionsfraktion zu, einschließlich Gesundheitsminister Hermann Gröhe und Fraktionschef Volker Kauder. Ungeachtet der unterschiedlichen Positionen bei der Sterbehilfe sehen alle vier Gruppen die Notwendigkeit, die ambulante und stationäre Betreuung und Begleitung sterbenskranker Menschen auf ihrem letzten Lebensabschnitt auszubauen. Gröhe legte dazu einen Gesetzentwurf zum Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland vor, der Anfang November 2015 verabschiedet werden soll. Dabei ist die zeitlich enge Verschränkung der beiden zusammenhängenden Komplexe Sterbehilfe und palliative Sterbebegleitung beabsichtigt.

Sozialverband fordert bessere Ausstattung der Pflegeheime

Der Sozialverband VdK fordert eine bessere personelle und fachliche Ausstattung der Pflegeheime für die Begleitung Sterbender. VdK-Präsidentin Ulrike Mascher sagte: "Es geht auch am Ende des Lebens um die Würde des Einzelnen. Und die ist nicht verhandelbar. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, die Palliativversorgung für alle Schwerstkranken und Sterbenden auszubauen, unabhängig davon, ob sie im Krankenhaus, im Pflegeheim oder zu Hause leben." Grundsätzlich aber gehe der Gesetzentwurf von Gröhe in die richtige Richtung, so Mascher.