Koalition will bald mit Nachbesserungen am BKA-Gesetz beginnen

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Koalition will bald mit Nachbesserungen am BKA-Gesetz beginnen. beck-aktuell, 21.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177401)
Die schwarz-rote Koalition will die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Überarbeitung des BKA-Gesetzes bald angehen. "Wir werden die nun notwendigen Änderungen jetzt noch in dieser Legislaturperiode voranbringen", sagte Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) am 21.04.2016 nach einer zweitägigen Klausur der engeren Fraktionsspitzen von Union und SPD im baden-württembergischen Rust. "Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht das BKA-Gesetz grundsätzlich für richtig hält." Der Informationsaustausch zwischen verschiedenen Behörden sei zur Terrorbekämpfung unerlässlich, betonte Kauder.
BVerfG: BKA-Gesetz bis Juni 2018 nachzubessern
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 20.04.2016 entschieden, dass die umfangreichen Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Terrorabwehr zum Teil verfassungswidrig sind. Das BKA-Gesetz muss deshalb bis Ende Juni 2018 stark nachgebessert werden. Die beanstandeten Regelungen dürfen bis dahin teilweise nur mit Einschränkungen oder Auflagen angewandt werden. Im Grundsatz halten die Richter die BKA-Befugnisse aber mit den Grundrechten für vereinbar. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte nach dem Urteil zunächst offen gelassen, ob die Koalition die Überarbeitung noch in dieser oder erst in der nächsten Legislaturperiode angehen werde.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Koalition will bald mit Nachbesserungen am BKA-Gesetz beginnen. beck-aktuell, 21.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/177401)



