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Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf gegen Korruption im Gesundheitswesen

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Korrupten Ärzten, Apothekern, Physiotherapeuten oder Pflegekräften drohen künftig bis zu drei Jahre Haft. Besonders schwere Fälle von Bestechung oder Bestechlichkeit werden sogar mit fünf Jahren Gefängnis geahndet. Das Kabinett verabschiedete am 29.07.2015 einen entsprechenden Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) gegen Korruption im Gesundheitswesen. Danach machen sich auch Pharmavertreter strafbar, die aktiv bestechen.

Maas: Berufliche Kooperation weiterhin erlaubt

Patienten hätten ein Recht, das an Versorgung zu bekommen, was angezeigt und notwendig sei, sagte Maas im Anschluss an die Kabinettssitzung. Das sei zwar der Regelfall. Es gebe aber auch "schwarze Schafe“ in den Heilberufen. Strafanträge können bei einem Verdachtsfall die Patienten selbst sowie Wettbewerber, Kammern und Berufsverbände stellen sowie die gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen. Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, erklärte: “Wir haben ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption grundsätzlich befürwortet.“ Er befürchtet aber, dass es bei der Frage, wann Korruption beginnt, zu Verunsicherungen kommen werde. “Wichtig ist, dass Kooperationen, die für eine gute Patientenversorgung wünschenswert sind, nicht unter Generalverdacht stehen“, so Gassen. Maas erklärte: “Wir werden nichts unter Strafe stellen, was heute als berufliche Kooperation erlaubt ist.“

Geschätzt: 18 Milliarden Euro Schaden für Krankenversicherer

Ohne dies genauer beziffern zu können, geht Maas von einigen Milliarden Euro an Bestechungsgeldern aus. Die Schätzungen seien sehr unterschiedlich, sagte er. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz geht davon aus, dass der gesetzlichen Krankenversicherung durch Korruption jährlich 18 Milliarden Euro verloren gehen. Nach ihrer Einschätzung liegt die Schwäche des Gesetzesentwurfs darin, “dass Polizei und Staatsanwaltschaft in aller Regel nur auf Antrag ermitteln“. Bei einem Anfangsverdacht sollten sie aber von sich aus tätig werden.

Flächendeckende Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften geplant

“Deshalb brauchen wir in allen Ländern Schwerpunktstaatsanwaltschaften“, forderte Stiftungschef Eugen Brysch. Bayern hatte bereits im Sommer 2014 einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt und zum 01.10.2014 drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet. Das Gesetz soll voraussichtlich 2016 in Kraft treten. Es ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Mit dem Entwurf soll eine Lücke geschlossen werden, auf die der Bundesgerichtshof 2012 hingewiesen hatte. Danach sind die geltenden Korruptionstatbestände des Strafgesetzbuches grundsätzlich nicht für niedergelassene Ärzte anwendbar.