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Kabinett beschließt neue Verordnung zu abschaltbaren Lasten

Ein Etappenziel ist erreicht

Das Bundeskabinett hat am 25.05.2016 eine neue Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) beschlossen. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Durch die Novelle werde die Beschaffung abschaltbarer Lasten stärker wettbewerblich ausgerichtet. Künftig werde die Bereitstellung der Abschaltleistung wöchentlich ausgeschrieben. Darüber hinaus hat das Kabinett auch eine Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) sowie eine Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels verabschiedet.

Weitere Änderungsverordnungen zur Umsetzung von EU-Recht verabschiedet

Als abschaltbare Lasten werden größere elektrische Verbraucher bezeichnet, die etwa in der Industrie ihren Verbrauch auf Anforderung reduzieren und somit einen Beitrag für Netzsicherheit und Beseitigung von Störungen im Stromnetz leisten können. Daneben verabschiedete das Kabinett auch zwei weitere energie- beziehungsweise industriepolitische Vorhaben, die in erster Linie der Umsetzung von EU-Recht dienen. Dabei handelt es sich um die Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) sowie die Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels.

Pflichten im Bereich des EU-Energielabels auf neue Produktgruppen ausgedehnt

Wie das Ministerium erläutert, hat die Europäische Kommission auf Grundlage der EU-Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie Pflichten im Bereich des EU-Energielabels (Bußgeldvorschriften) für Lieferanten und Händler auf neue Produktgruppen ausgedehnt. Dazu zählten Lüftungsgeräte, gewerbliche Kühlgeräte, Festbrennstoffkessel und Einzelraumheizgeräte. Mit den Änderungen der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) werde hierfür die entsprechende Rechtsgrundlage für den Vollzug durch die Länder geschaffen.

Risikomanagement zur Verhinderung schwerer Unfälle bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten

Die Verordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels solle Bohrinseln sicherer machen und für mehr Umweltschutz und bessere Arbeitsbedingungen bei der Erdöl- und Erdgasförderung sorgen. Kernelemente seien Aspekte des Risikomanagements zur Verhinderung schwerer Unfälle sowie Fragen der Lizenzierung und Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas im Bereich der Küstengewässer und der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Die Verordnung setze wesentliche Teile der EU-Offshore-Richtlinie 2013/30/EU in deutsches Recht um und ergänze die bisherigen nationalen Regelungen unter anderem um Vorschriften zur verbesserten Zusammenarbeit der Behörden der Mitgliedstaaten untereinander und mit der Kommission, strengere Pflichten zur finanziellen Vorsorge für Schadensfälle und detaillierte Berichtspflichten für die Offshore-Erdöl- und Erdgasindustrie.