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Kabinett beschließt strengere Regeln für Bewachungsgewerbe

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Das Kabinett hat am 23.03.2016 den Gesetzentwurf zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Mit der geplanten Reform sollen Vorschläge des im November 2015 beschlossenen Eckpunktepapiers zur Verschärfung des Bewachungsrechts und zur Verbesserung des Vollzugs umgesetzt werden. "Die besondere Situation bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und die steigenden Sicherheitserfordernisse von Großveranstaltungen machen schärfere Regelungen für das Bewachungsgewerbe erforderlich", betonte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD).

Zentrales Bewacherregister geplant

Bewachungsunternehmer müssen nach der geplanten Neuregelung künftig eine Sachkundeprüfung ablegen und werden regelmäßig alle drei Jahre auf ihre Zuverlässigkeit geprüft. Dazu sollen die zuständigen Behörden eine polizeiliche Stellungnahme einholen. Zusätzlich könne eine Abfrage bei der Verfassungsschutzbehörde erfolgen. Auch die Zuverlässigkeit des eingesetzten Bewachungspersonals soll nach der Reform spätestens alle drei Jahre überprüft werden. Bei Personen, die in leitender Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften oder Großveranstaltungen eingesetzt werden, sei ein Sachkundenachweis vorzulegen. Bis zum 31.12.2017 soll zudem ein zentrales Bewacherregister errichtet werden, in dem bundesweit Informationen über Bewachungsunternehmer und das eingesetzte Bewachungspersonal elektronisch erfasst werden.