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Kabinett beschließt neuen Rechtsrahmen für urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften

Revitalisierte VwGO

Die Bundesregierung hat am 11.11.2015 einen Gesetzentwurf zur Reform des Rechtsrahmens für Verwertungsgesellschaften beschlossen. Dies teilt das Bundesjustizministerium mit. Der Entwurf verfolgt danach zwei Zwecke: Zum einen soll die EU-Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Rechtewahrnehmung umgesetzt werden. Zum anderen sollen Tarife für die pauschale Vergütung von Privatkopien künftig schneller aufgestellt werden können.

Ablösung des bisherigen Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes

Das geplante Gesetz, das das bisherige Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ablöst, übernimmt neben den Vorgaben der EU-Richtlinie auch die bewährten Regeln des bisherigen deutschen Rechts. Es regelt sowohl das Innenverhältnis der Verwertungsgesellschaft zu den Rechtsinhabern als auch das Außenverhältnis zu Nutzern und zu anderen Verwertungsgesellschaften. Das Recht der Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften durch das Deutsche Patent- und Markenamt in München wird modernisiert und an die künftige Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden angepasst.  

Zentrale Lizenzierung bei EU-weiter Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken  

Für die EU-weite Vergabe von Nutzungsrechten an Musikwerken, die für Online-Musikangebote wie etwa Streamingdienste erforderlich sind, sollen laut Entwurf Lizenz- und Verarbeitungszentren (sogenannte Hubs) geschaffen werden, in denen Dienste wie "Spotify" oder "Deezer" zentral lizenziert werden können. Die Gema beteilige sich derzeit zusammen mit der englischen und schwedischen Musik-Verwertungsgesellschaft an der Gründung einer solchen zentralen Lizenzierungsstelle, so das BMJV.  

Schnelleres Verfahren zur Aufstellung von Tarifen für Vergütung von Privatkopien  

Zum anderen reformiert der Entwurf das Verfahren zur Bestimmung der urheberrechtlichen Vergütung für Geräte und Speichermedien. Tarife sollen künftig rascher aufgestellt werden können. Dazu soll die bestehende Pflicht, vor der Tarifaufstellung Verhandlungen über den Abschluss eines Gesamtvertrags zu führen, wegfallen. Zugleich sieht der Entwurf ein neues, selbstständiges Schiedsstellenverfahren zur Ermittlung der für die Vergütung relevanten Nutzung von Geräten und Speichermedien vor.  

Absicherung des Anspruchs auf Privatkopievergütung  

Um die berechtigten Ansprüche der Kreativen aus der Privatkopievergütung zusätzlich abzusichern, sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit einer Sicherheitsleistung vor. Diese kann von der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt – beispielsweise in Form einer Bankbürgschaft – angeordnet werden.