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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Nach langen Auseinandersetzungen hat das Bundeskabinett am 27.05.2015 die Neuregelung zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf sieht eine Höchstspeicherfrist von 10 Wochen für Verkehrsdaten vor. Handy-Standortdaten dürfen maximal vier Wochen gespeichert werden.

Datenabruf nur bei schweren Straftaten und mit richterlicher Genehmigung

Daten zum E-Mail-Verkehr unterliegen nicht der Speicherpflicht. Inhalte der Kommunikation sind ohnehin nicht zur Speicherung vorgesehen. Nach dem Gesetzentwurf dürfen die Behörden die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen, etwa bei der Bildung terroristischer Vereinigungen, Mord, Totschlag oder sexuellem Missbrauch. Einen Abruf der Informationen muss jeweils vorher ein Richter erlauben. Die Daten von Berufsgeheimnisträgern - etwa Rechtsanwälten, Ärzten, Abgeordneten oder Journalisten - dürfen nicht verwertet werden. Die Telekommunikationsfirmen sollen zudem verpflichtet werden, bei der Speicherung Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten, dazu einen Server im Inland zu benutzen und die Daten nach Ablauf der vier oder zehn Wochen unverzüglich zu löschen. Andernfalls droht ein Bußgeld.  

Neuer Straftatbestand „Datenhehlerei“  

Zur Vermeidung von Datenmissbrauch sieht der Entwurf außerdem die Schaffung eines neuen Straftatbestands der „Datenhehlerei“ vor, der den Handel mit gestohlenen Daten unter Strafe stellt. Damit soll eine Strafbarkeitslücke geschlossen werden.