Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Kabinett beschließt Entwurf für Tabakerzeugnisgesetz

Vergessene Anrechte

Das Bundeskabinett hat am 16.12.2015 einen Entwurf für ein Tabakerzeugnisgesetz beschlossen, um den Konsum von Tabak und elektronischen Zigaretten einzudämmen und insbesondere Jugendliche vom Rauchen abzuhalten. Dies teilte die Regierung mit. Unter anderem soll für neuartige Tabakprodukte künftig ein Zulassungsverfahren erforderlich sein.

Verbot von Zigaretten und Rauchtabak mit charakteristischen Aromen

Mit dem Gesetzentwurf soll die EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU umgesetzt werden, wofür eine Frist bis zum 20.05.2016 besteht. Laut Mitteilung sind künftig Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen verboten, wenn sie ein charakteristisches Aroma haben, Aromastoffe oder technische Merkmale aufweisen, die den Geruch, Geschmack oder die Rauchintensität verändern. Gleiches sollgelten, wenn der Filter, das Papier oder Kapseln Tabak oder Nikotin enthalten. EU-weit einheitliche Vorschriften sollen dafür sorgen, dass alle Tabakprodukte überwacht und Verbraucher vor Täuschung geschützt werden. Außerdem könnten Ursprung und Echtheit der Tabakprodukte durch individuelle und fälschungssichere Merkmale zurückverfolgt werden.

Inverkehrbringen nikotinhaltiger E-Zigaretten wird geregelt - Gesundheitsbezogene Warnhinweise für alle Tabakerzeugnisse

Laut Regierung wird erstmals auch das Inverkehrbringen nikotinhaltiger elektronischer Zigaretten und Nachfüllbehälter geregelt. Diese müssten bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen. Für sie gölten dann weitgehend die gleichen Werbebeschränkungen, die für andere Tabakerzeugnisse bereits bestünden. Alle Tabakerzeugnisse müssten zudem gesundheitsbezogene Warnhinweise tragen, die aus einer Kombination von Bild und Text bestehen. Nach der Richtlinie müssen die Warnhinweise unter anderem bei Zigaretten 65% der Packung einnehmen.