Bundeskabinett beschließt Asylpaket II

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Bundeskabinett beschließt Asylpaket II. beck-aktuell, 03.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181276)
Das Bundeskabinett hat am 03.02.2016 das Asylpaket II verabschiedet. Wie die Bundesregierung mitteilt, sollen dadurch Asylverfahren für Bewerber mit geringer Aussicht auf Anerkennung beschleunigt werden. Vorgesehen ist zudem die teilweise Aussetzung des Familiennachzuges und die Erweiterung der als sicher geltenden Herkunftsstaaten.
Besondere Aufnahmeeinrichtungen geplant
Um die Asylverfahren für die Bewerber mit geringer Aussicht auf Anerkennung zu beschleunigen, sollen besondere Aufnahmeeinrichtungen entstehen. Diese sind nach den Plänen der Bundesregierung für das komplette Asylverfahren zuständig – auch für Eilanträge gegen Entscheidungen. Auch Abschiebungen könnten künftig direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung stattfinden.
Aussetzung des Familiennachzugs
Um die Flüchtlingsströme besser bewältigen zu können, werde der Familiennachzug für Antragsteller mit sogenanntem subsidiärem Schutz für zwei Jahre ausgesetzt. Wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei der Vorstellung des Kompromisses betonte, solle innerhalb von künftig zu vereinbarenden Kontingenten der Türkei, des Libanons oder Jordaniens vorrangig der Familiennachzug gefördert oder berücksichtigt werden.
Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten
Das Kabinett hat außerdem beschlossen, weitere Länder als sichere Herkunftsstaaten zu bestimmen. Algerien, Marokko und Tunesien werden danach als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des § 29a AsylG eingestuft. Das seien Staaten, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die Vermutung bestehe, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung drohen.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundeskabinett beschließt Asylpaket II. beck-aktuell, 03.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181276)



