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Justizministerkonferenz prüft Voraussetzungen für schnellere Asylverfahren

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben auf ihrer Herbstkonferenz am 12.11.2015 in Berlin dem Vorschlag der Bundesländer Hamburg, Thüringen und Niedersachsen zugestimmt, die verwaltungsgerichtlichen Verfahrensvorschriften angesichts der auf die Verwaltungsgerichte mutmaßlich zurollenden Klagewelle auf ihre Effizienz hin zu überprüfen. Insbesondere soll geprüft werden, ob eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung zur Beschleunigung von Eilverfahren beitragen kann.

Ziel: Überforderung der Verwaltungsgerichtsbarkeit entgegenwirken

"Wenn wir jetzt nicht handeln, laufen wir Gefahr, dass auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein Flaschenhalseffekt entsteht, den wir aktuell beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erleben. Das gilt es zu vermeiden", erklärte die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz am Rande der Justizministerkonferenz in Berlin.

Beschwerde nur in Fällen grundsätzlicher Bedeutung diskutiert

Niewisch-Lennartz setzt sich für die Einführung eines Rechtsmittels (Beschwerde) für asylrechtliche Eilverfahren ein – beschränkt auf Rechtsfragen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Ziel sei es, mit der Vereinheitlichung der Rechtsprechung die gerichtlichen Asylverfahren zu beschleunigen. Bislang gebe es bei Eilverfahren nur eine Instanz, die endgültig entscheidet. Dabei soll es im Regelfall bleiben. Allerdings bestünden zahlreiche offene und zwischen den Verwaltungsgerichten umstrittene Rechtsfragen, mit denen sich jeder Richter in jedem Fall neu auseinandersetzen müsse. In Fällen grundsätzlicher Bedeutung solle daher eine Beschwerde zugelassen und dem Rechtsmittelgericht so Gelegenheit für eine Leitentscheidung eröffnet werden. Dies biete dem erstinstanzlichen Richter die Grundlage für eine künftig zügigere Entscheidung und stärke zugleich die Rechtssicherheit im Asylbereich.

OVG-Beschlüsse sollen für Orientierung und damit schnellere Entscheidungen sorgen

"Wir haben derzeit einen Flickenteppich an unterschiedlicher Rechtsprechung zu ähnlichen Sachverhalten. Jeder Richter muss sich also bei jedem Fall mit vielen Auffassungen auseinandersetzen. Das kostet Zeit und verzögert die Entscheidung. Beschlüsse der Oberverwaltungsgerichte in grundsätzlichen Fallkonstellationen bieten den erstinstanzlichen Gerichten ebenso wie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Orientierung und damit eine Grundlage für schnelle und rechtsstaatliche Entscheidungen", so Niewisch-Lennartz.

Strafbarkeit der illegalen Einreise von Flüchtlingen wird überprüft

Weiter haben die Justizministerinnen und Justizministerin auf Initiative Baden-Württembergs, Hamburgs, Niedersachsens und des Saarlandes beschlossen, die aktuelle Verfolgungspraxis bei illegaler Einreise von Flüchtlingen im Rahmen der bereits bestehenden Arbeitsgruppe auf ihre Sinnhaftigkeit hin zu überprüfen. Hintergrund ist die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden, massenweise strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des illegalen Grenzübertritts einzuleiten (§ 95 Abs. 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz), die in aller Regel vor dem Hintergrund von Art. 31 Abs. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention wieder eingestellt werden.

Folgenlose Ermittlungsverfahren binden zu viel Personal

Nach Ansicht der niedersächsischen Justizministerin offenbart die aktuelle Flüchtlingskrise einen akuten Reformbedarf hinsichtlich der Straf- und Bußgeldvorschriften des Aufenthaltsgesetzes. Dem hohen bürokratischen Aufwand stehe kaum ein praktischer Nutzen gegenüber, so die Ministerin. "Die aktuelle Rechtslage bindet für die in der Regel folgenlosen Ermittlungsverfahren in erheblichem Maße das Personal der Strafverfolgungsbehörden. Das fehlt uns dort, wo es dringend gebraucht wird, beispielsweise bei der konsequenten Verfolgung von Schleusern, die mit der Not der Flüchtlinge Profit machen und zunehmend organisiert vorgehen."