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Justizminister regt gesellschaftlichen Dialog über modernes Urheberrecht an

Produkthaftung 2026

Die Grundzüge des geltenden Urheberrecht stammen aus einer noch analogen Welt ohne mobile Internet-Nutzung oder das Streaming von Filmen. Eine Neugestaltung sei dringend erforderlich, sagte Heiko Maas (SPD), Bundesminister für Justiz und für Verbraucherschutz. Dabei müssten vor allem die faire Vergütung für die Kreativen und die kulturelle Funktion, die im Urheberrecht immer mit bedacht werden sollte, berücksichtigt werden. Maas plädierte für einen breiten gesellschaftlichen Dialog.

Leitlinie der EU-Kommission als erster Schritt

Auf europäischer Ebene begrüßte der Minister der Justiz und für Verbraucherschutz die in den ersten Leitlinien vorgegebene Richtung der EU-Kommission. Begrüßenswert sei die Tatsache, dass vor allem für Verbraucher der grenzüberschreitende Zugriff auf kreative Inhalte gestärkt werden solle. Auch seien moderne Nutzungsformen wie Text- und Datamining für Bildung und Wissenschaft vorgesehen. "Ich glaube aber, dass diese Reformen nur erste Schritte auf dem Weg zu einem modernen Urheberrecht sein können", so Maas weiter

Maas: Gesetzgeber muss beim digitalen Wandel mitbestimmen

Die maßgeblichen Richtlinien für die Anpassung des Urheberrechts an den digitalen Wandel stammten konzeptionell aus den neunziger Jahren. Und sie beruhten auf Ideen und Rechtsbegriffen, die noch viel weiter zurückreichten. "Wir leben aber im Zeitalter mobiler Endgeräte mit permanentem Zugriff aufs Netz", so der Minister. "Wir dürfen es nicht nur dem Europäischen Gerichtshof überlassen, über die Zulässigkeit von neuen Nutzungsmethoden wie Streaming oder E-Lending zu entscheiden."