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Innenausschuss des Bundestags stimmt Verlängerung von Anti-Terror-Regelungen zu

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Der Bundestagsinnenausschuss hat der Verlängerung befristeter Regelungen zur Terrorismusbekämpfung um fünf Jahre (BT-Drs. 18/5924) am 04.11.2015 zugestimmt. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst mit. Dabei geht es insbesondere um nachrichtendienstliche Befugnisse zur Einholung von Auskünften bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten.

Regierung: Evaluierungsbericht bestätigt wichtige Erkenntnisse für Terrorismusbekämpfung und maßvollen Einsatz

Die Regelungen, die derzeit bis Januar 2016 befristet sind, wurden hauptsächlich nach den Terroranschlägen vom 11.09.2001 eingeführt. Wie der Pressedienst berichtet, ist Grundlage für den aktuellen Gesetzentwurf ein Evaluierungsbericht von Wissenschaftlern des Instituts für Gesetzfolgenabschätzung, der nach Regierungsangaben gezeigt hat, dass die Befugnisse "wichtige Erkenntnisse für die Bekämpfung des Terrorismus erbringen" und dabei von den Nachrichtendiensten "maßvoll eingesetzt werden". So sind laut Bundesinnenministerium beispielsweise im vergangenen Jahr 33 Anordnungen zur Einholung von Verkehrsdaten-Auskünften bei Telekommunikationsanbietern ergangen. Dabei habe unter anderem einer Person die Werbung und Unterstützung zugunsten einer terroristischen Vereinigung nachgewiesen werden können.

Änderungsantrag angenommen: Neue Auskunftssperre bei Grundbuchämtern um zwei Monate verschoben

Mit der neuerlichen Befristung, die am 10.01.2021 abläuft, soll der Vorlage zufolge auch gesetzgeberisch gewährleistet werden, "dass die weitere Entwicklung im Blick bleibt". Daher sollen die Befugnisse vor Ablauf der neuen Frist erneut evaluiert werden. Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalition an, mit dem das Inkrafttreten zweier Artikel der Gesetzesvorlage um mindestens zwei Monate verschoben wird. Dabei geht es um eine Auskunftssperre gegenüber betroffenen Grundstückeigentümern bei verdeckten Einsichtnahmen der Nachrichtendienste in Grundbücher und Grundakten. Für die Umsetzung der neuen Auskunftssperre in den Grundbuchämtern bedürfe eines Zeitraums vom mindestens zwei Monaten zwischen Verkündung und Inkrafttreten, heißt es in der Begründung des Änderungsantrages. Damit wird einer entsprechenden Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf Rechnung getragen, der die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zugestimmt hatte (BT-Drs. 18/6177).