Hessischer Innenminister für qualitative Kriterien bei Vergabe von Sportwetten-Lizenzen

Zitiervorschlag
Hessischer Innenminister für qualitative Kriterien bei Vergabe von Sportwetten-Lizenzen. beck-aktuell, 23.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190286)
Seit drei Jahren befinden sich die Länder mit der Vergabe von Konzessionen an Anbieter von Sportwetten in einer Sackgasse, meint der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU). Er plädiert für einen neuen Anlauf und spricht sich unter anderem dafür aus, die Begrenzung auf 20 Konzessionen aufzuheben und den 2012 ausgehandelten Glücksspielstaatsvertrag der Länder zu ändern. Auch die Zusammenarbeit der Länder beim Glücksspiel sollte neu geordnet und in einer gemeinsamen Anstalt gebündelt werden.
Beuth: Umstieg von einer quantitativen auf eine qualitative Konzessionierung
„Wir sollten von einer quantitativen auf eine qualitative Konzessionierung umsteigen“, sagte Beuth am 22.07.2015 gegenüber der Presse. Derjenige, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte auch die entsprechende Konzession erhalten. Die Ziele des Staatsvertrages wie Suchtprävention, Jugendschutz, Kampf gegen Schwarzmarkt und Kriminalität sowie die Integrität des Sports könnten angesichts der bisherigen Sackgasse überhaupt nicht zur Geltung gebracht werden, so Beuth. Hessen ist von den Bundesländern beauftragt worden, die Konzessionen an Sportwetten-Anbieter im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrages zu vergeben. Mit dem mühsam ausgehandelten Vertrag konnten die Länder am staatlichen Lottomonopol festhalten, mussten den Markt aber für Private öffnen. Für sieben Jahre sollten 20 Konzessionen an Sportwetten-Anbieter vergeben werden. Doch unterlegene Anbieter wehren sich mit einer Klagewelle. Auch der Europäische Gerichtshof und die EU-Kommission haben den Glücksspielvertrag unter die Lupe genommen.
Hessen kritisiert Deckelung
Hessen gehört laut Beuth von Anfang an zu den Kritikern einer Deckelung: „Es war von vornherein klar, dass bei der Vergabe von 20 Konzessionen der 21. Bewerber, der gerade nicht mehr ins Verfahren kam, natürlich Klage einreicht.“ Angesichts mehrerer Klagen vor verschiedenen Gerichten seien unterschiedliche Ergebnisse und Urteile zu erwarten. Die Signale aus den Ländern auf den Vorstoß Hessens sind nach Aussage Beuths unterschiedlich. Hier sei in der Sache noch ein Stück weit Aufklärung zu leisten, erklärte der Politiker. Es liegt aus Sicht des CDU-Politikers nicht am Verfahren selbst, sondern an der Grundlage des Glücksspielstaatsvertrags: „Dort ist der Fehler angelegt.“
Beuth will Aufsichtsbehörde nach Vorbild der Bafin
Beuth sprach sich zudem dafür aus, das umstrittene Glücksspielkollegium der 16 Bundesländer weiter zu entwickeln und eine Anstalt des öffentlichen Rechts zu gründen. „Das hätte den Vorteil, dass alle Fragen, die den privaten Glücksspielmarkt betreffen, an einer Stelle gebündelt wären.“ Die derzeit geteilten Zuständigkeiten der Länder seien ineffektiv. Eine Behörde nach dem Vorbild der Bafin für die Finanzindustrie mit hoheitlichen Eingriffsmöglichkeiten und einheitlichem Gesetzesvollzug hält er für einen guten Weg. „Mit einer solchen Anstalt wären wir auf Augenhöhe mit anderen EU-Ländern und besser aufgestellt als mit dem schwerfälligen Glücksspielkollegium.“
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Hessischer Innenminister für qualitative Kriterien bei Vergabe von Sportwetten-Lizenzen. beck-aktuell, 23.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190286)



