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Juristischer Dienst des Europaparlaments hält Datenschutz-Rahmenabkommen zwischen EU und USA für rechtswidrig

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Das von der Europäischen Union mit den USA ausgehandelte Rahmenabkommen zum Datenschutz ist möglicherweise rechtswidrig. Wie der Online-Dienst "Heise.de" am 17.02.2016 meldet, hält der Juristische Dienst des Europäischen Parlaments den Vertrag für unvereinbar mit den europäischen Verträgen und Grundrechten.

Vor allem Einschränkungen des Klagerechts in der Kritik

Dabei gehe vor allem um das Klagerecht bei möglichen Datenschutzverletzungen, zitiert das Online-Magazin weiter. Dieses sei nur für EU-Bürger vorgesehen, nicht aber für Angehörige von Drittstaaten, die in der EU leben und für die daher ebenfalls europäisches Recht gelte. Zudem habe die USA das Klagerecht für EU-Bürger eingeschränkt, soweit Interessen der inneren Sicherheit betroffen seien.

Abkommen soll Grundsatzfragen regeln

Mit dem Rahmenabkommen sollten laut "Heise.de" grundsätzliche Fragen zu Datenflüssen zwischen der EU und den USA geklärt werden. Somit habe das Abkommen auch Auswirkungen auf geplante andere Abkommen wie TTIP, TISA oder das Privacy Shield.